D: Dachverband der Diözesen neu aufgestellt
Der VDD nimmt im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz überdiözesane Aufgaben im rechtlichen, administrativen und technischen Bereich war. Kernelement der Reform ist die Abschaffung des Verbandsausschusses und des Verwaltungsrats. Zukünftig wird ein „Verbandsrat“ zentrales Beratungs- und Entscheidungsorgan sein. In ihm sitzen der Vorsitzender der Bischofskonferenz, sechs Diözesanbischöfe, sechs Generalvikare, drei Finanzdirektoren der Bistümer, sowie – ein Novum – zwei stimmberechtigte Vertreter des Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK); außerdem mit beratender Stimme, der Geschäftsführer des VDD und sein Stellvertreter.
Am Ungleichgewicht zwischen der schwachen bundesweiten und der sehr starken regionalen Struktur der katholischen Kirche ändert sich freilich nichts. Anders als beim Staat verfügen die die Bistümer zusammen über rund 98 Prozent der Mittel (über 6 Milliarden Euro jährlich), die Bundesebene, also der VDD, bringt es nur auf etwa 120 Millionen Euro. Als die Kirchensteuereinnahmen nach der Jahrtausendwende kurzfristig einbrachen, beschlossen die Bischöfe radikale Einschnitte. Der Etat ist heute nur noch halb so hoch wie vor 25 Jahren. Statt vier Prozent werden nur noch zwei Prozent der Kirchensteuer für Gemeinschaftsaufgaben ausgegeben.
Das einstimmig beschlossene Reformwerk gewährleiste eine „hohe Transparenz und Verlässlichkeit des Haushalts“, so der für die Reform zuständige Bischof von Eichstätt, Gregor Maria Hanke. Allerdings löse das Reformpaket nicht schon die anstehenden Fragen und pastoralen Herausforderungen, stelle aber ein „gutes Instrumentarium dar, um ans Werk gehen zu können“.
(dbk/kna – mc)
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