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Erzbischof Charles Scicluna Erzbischof Charles Scicluna 

Scicluna: „Das kommt genau zum richtigen Zeitpunkt“

„Eine bahnbrechende Entscheidung": Mit diesen Worten begrüßt der maltesische Erzbischof Charles Scicluna die Anordnung von Papst Franziskus, das „päpstliche Geheimnis“ bei Missbrauchs-Fällen aufzuheben. Scicluna ist an der vatikanischen Glaubenskongregation für Missbrauchs-Fälle zuständig.
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Vatican News: Welche Bedeutung hat die Entscheidung des Papstes, das ‚päpstliche Geheimnis‘ in Fällen von Gewalt und Missbrauch von Minderjährigen abzuschaffen?

Scicluna: „Ich erinnere mich, dass auf dem Bischofstreffen, das Papst Franziskus im Februar 2019 in den Vatikan einberufen hat, ein ganzer Tag dem Thema Transparenz gewidmet war. Mit dem neuen Gesetz ‚Vos estis lux mundi‘ vom Mai hat der Papst dann damit begonnen, die im Februar getroffenen Entscheidungen umzusetzen. Dies ist ein sehr wichtiger Punkt, denn ich erinnere mich, dass bei der Diskussion auf der Konferenz im Februar immer wieder vom ‚päpstlichen Geheimnis‘ als Hindernis gesprochen wurde. Meiner Meinung nach ist diese Entscheidung des Papstes epochal und kommt genau zum richtigen Zeitpunkt.“

Vatican News: Was ändert sich denn jetzt konkret?

Scicluna: „Schauen wir doch nur mal auf die Hindernisse, die bis jetzt bestanden: Das Opfer hatte keine Gelegenheit, zu wissen, was genau aus seiner Anzeige wurde, weil es ein ‚päpstliches Geheimnis‘ gab. Die Kommunikation war schwierig, weil das ‚päpstliche Geheimnis‘ ein Geheimnis der höchsten Stufe im System der Vertraulichkeit des Kirchenrechts ist. Jetzt wird es leichter, das Ergebnis eines Prozesses öffentlich bekanntzugeben.“

Vatican News: Bedeutet die Aufhebung des ‚päpstlichen Geheimnisses‘, dass die entsprechenden Dossiers künftig öffentlich werden?

Scicluna: „Nein, das nicht. Sie werden nicht öffentlich, aber vor allem wird die konkrete Zusammenarbeit mit dem Staat erleichtert. Denn Bistümer, die über Unterlagen verfügen, sind nicht mehr an das ‚päpstliche Geheimnis‘ gebunden und können darum beschließen, wenn das sinnvoll erscheint, den Behörden eine Kopie der Akten zu übermitteln. Die neue Anordnung des Papstes spricht allerdings auch von der Notwendigkeit, das Privatleben der Person, den guten Ruf der beteiligten Personen sowie ihre Würde zu schützen. Im strafrechtlichen Bereich ist immer eine gewisse Vertraulichkeit erforderlich, die auch weiterhin gewährleistet ist. Das bedeutet also, dass die Akten nicht öffentlich bekannt werden, aber dass die Zusammenarbeit mit dem Staat und mit allen Stellen, die ein Recht auf Zugang zu diesen Unterlagen haben, erleichtert wird.“

(vatican news – sk)
 

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17. Dezember 2019, 12:29