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2020.07.02 Aif presidente Carmelo Barbagallo 2020.07.02 Aif presidente Carmelo Barbagallo 

Vatikan: Kontrolle von Geldflüssen verstärkt

Die jüngsten Änderungen, die an dem Vatikan-Gesetz XVIII aus dem Jahr 2013 vorgenommen wurden, dienen dem Ziel, die Verwaltung der Vatikanfinanzen in einem Rahmen intensiverer und koordinierter Kontrolle immer transparenter zu gestalten und die jüngsten EU-Richtlinien umzusetzen. Das sagte der Präsident des AIF (Autorita di informazione finanziaria, vatikanische Finanzaufsichtsbehörde), Carmelo Barbagallo, im Interview mit Radio Vatikan.

An diesem Samstag veröffentlichte der vatikanische Pressesaal das Dekret, das einige Änderungen am Gesetz XVIII vom 8. Oktober 2013 verfügt: Da geht es um Normen zur Transparenz, Aufsicht und Information in Bezug auf die Vatikanfinanzen. Unterschrieben sind die Änderungen durch den Präsidenten des vatikanischen Gouverneur-Amtes, Kardinal Giuseppe Bertello.

Die Änderungen fügen sich ein in den Reformprozess, der nach dem Willen des Papstes für eine immer korrektere und transparentere Verwaltung der Vatikanfinanzen sorgen soll. Barbagallo ist Präsident des AIF, der durch Benedikt XVI. eingerichteten Vatikanbehörde, die für den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständig ist. Er folgte Ende des vergangenen Jahres auf den Schweizer René Brühlhart.

Franziskus empfing vor ein paar Tagen Moneyval-Prüfer im Vatikan
Franziskus empfing vor ein paar Tagen Moneyval-Prüfer im Vatikan

„Ständige Änderungen“

Barbagallo erläutert gegenüber Radio Vatikan, dass das betreffende Gesetz nicht nur die Grundlage für alle Vatikanaktivitäten im Sinn der Prävention und Vereitelung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung darstellt. Es sei auch „ständigen Änderungen“ unterworfen, die den einschlägigen internationalen Richtlinien Rechnung trügen. Auf diese Weise, so unterstreicht Barbagallo, orientiere sich die vatikanische Gesetzgebung an höchsten internationalen Standards: „Diese Arbeit wäre nicht möglich gewesen, wenn nicht alle beteiligten Akteure aktiv beigetragen hätten – das Staatssekretariat, das Gouverneur-Amt des Staates der Vatikanstadt, das Wirtschaftssekretariat genauso wie die Finanzinformationsbehörde AIF“, unterstreicht Barbagallo.

Änderungen dienen der Umsetzung von EU-Richtlinien

Die nun eingeführten Änderungen bezögen sich auf die V. Geldwäsche-Richtlinie der Europäischen Union, hätten aber auch einige in der vorherigen IV. Richtlinie enthaltene Anweisungen nochmals perfektioniert, erläutert der AIF-Präsident. „Ich möchte vor allem betonen, dass die Gelegenheit genutzt wurde, in dieses Gesetz die wichtigen Fortschritte einfließen zu lassen, die in den letzten Jahren erzielt wurden, um die Finanzaufsicht immer effizienter zu machen – vor allem durch eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Behörden.“

Auch die jüngsten Änderungen am Gesetz XVIII betteten sich ein in die komplexe Strategie, mit der die Verwaltung der Vatikanfinanzen  immer transparenter und nachvollziehbarer gemacht werden soll, so der Finanzfachmann. „Das ist ein Weg, der seit 2010 mit der Einrichtung des AIF eine gewisse Beschleunigung erfahren hat, und der im Motu Proprio vom 1. Juni (datiert 19. Mai, Anm.) und der Anweisung vom 19. August 2020 seinen jüngsten und deutlichsten Ausdruck bekommen hat“, meint Barbagallo. Er meint damit das Motu Proprio (päpstliche Verfügung), das die Auftragsvergaben durch Vatikanbehörden neu regelt, aber auch die Dienstanweisung, welche dazu verpflichtet, verdächtige Aktivitäten zu melden.

Für eine saubere Wirtschaft

„In Einklang mit diesem Weg werden mit dem Gesetz XVIII die Verteidigungs- und Kontrollmechanismen der Behörden nochmals gestärkt, die mit Finanzflüssen zu tun haben,“ so Barbagallo, der in diesem Zusammenhang auf wohltätige Einrichtungen, aber auch juristische Personen, Freiwilligenorganisationen oder öffentliche Einrichtungen des Vatikans verweist. Erst an diesem Donnerstag hatte Papst Franziskus Experten des Europarats-Kontrollausschusses Moneyval empfangen, die über die Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung der einzelnen Staaten wachen. Bei dieser Gelegenheit betonte Franziskus, es seien Maßnahmen nötig, die eine „saubere Wirtschaft“ ermöglichten, um Spekulationen zu Lasten der Schwächsten zu verhindern.

„In diesem Umfeld stellen eine umsichtige Verwaltung und eine effiziente Kontrolle nicht nur eine juristische, sondern auch moralische Verpflichtung dar“, unterstreicht Barbagallo. „Das gilt umso mehr, wenn man Geldflüsse zu kontrollieren hat. Flüsse, die im Dienst einer guten Sache stehen können, manchmal aber aus illegalen Aktivitäten stammen, dann aber „reingewaschen“ oder genutzt werden, um Terror zu säen. Das Bewusstsein für potentielle Bedrohungen oder Schwachstellen, die Effizienz der Kontrollen und die Transparenz finanzieller Entscheidungen tragen auch dazu bei, die Risiken zu vermeiden, die die missionarischen und karitativen Aktivitäten der katholischen Kirche beeinflussen könnten.“

Er selbst sei davon überzeugt, dass die Änderungen an dem Gesetz – so wie überhaupt alle Änderungen, die in den vergangenen Jahren vorgenommen wurden – allen klar machten, dass es der Vatikan mit Transparenz im Finanzbereich ernst meint. 

(vatican news - cs)

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10. Oktober 2020, 13:23