Papst: Gesamtes bewegliches Vermögen des Heiligen Stuhls beim IOR
Der entsprechende Erlass des Papstes tritt an diesem Dienstagnachmittag mit Veröffentlichung in der Vatikanzeitung „L’Osservatore Romano“ in Kraft. Die Verwaltung und Verwahrung der beweglichen Vermögenswerte des Heiligen Stuhls und der mit ihm verbundenen Institutionen wird damit ausdrücklich allein dem „Istituto per le Opere di Religione“ (IOR) zugesprochen.
Das vatikanische Geldinstitut soll fortan über jegliche Vermögenswerte und Geldmittel informiert werden, die „in welcher Form auch immer“ bei anderen Geldinstituten hinterlegt sind. Diese derzeit nicht beim IOR hinterlegten Vermögenswerte sollen der Vatikanbank „so schnell wie möglich“ übertragen werden. Als Frist nennt der Erlass eine Überweisung bis Anfang Oktober 2022 – „innerhalb von 30 Tagen ab dem 1. September 2022“.
Papst Franziskus formuliert mit dem Beschluss vom Dienstag Artikel 219 Absatz 3 der neuen Kurienverfassung „Praedicate Evangelium“ vom März 2022 aus, in dem von der Vatikanbank IOR die Rede ist.
(vatican news - pr)
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