Vatikanstiftungen künftig unter stärkerer Kontrolle
„Wer in den kleinsten Dingen zuverlässig ist, der ist es auch in den großen“: Papst Franziskus wählt diese Worte aus dem 16. Kapitel des Lukasevangeliums, um das Motu Proprio einzuleiten, mit dem von Kurieneinrichtungen geschaffene Stiftungen und Körperschaften, die bisher eine gewisse wirtschaftliche Autonomie genossen, einer stärkeren Kontrolle durch das Wirtschaftssekretariat und den Wirtschaftsrat unterworfen werden. Die neuen Regelungen gelten für juristische Personen, also für Fonds, Stiftungen und Körperschaften, die in Bezug zum Heiligen Stuhl stehen („instrumentell“ für die Erreichung der von den Kurieneinrichtungen verfolgten Ziele), in der Liste gemäß Artikel 1 § 1 des Statuts des Wirtschaftsrates eingetragen sind und ihren Sitz im Staat der Vatikanstadt haben.
Stärkere Kontrolle
„Obwohl diese Einrichtungen eine formal getrennte Rechtspersönlichkeit und eine gewisse Verwaltungsautonomie besitzen“, erläutert der Papst in seinem Apostolischen Schreiben eingangs weiter, müsse man anerkennen, dass sie zur „Verwirklichung der Ziele beitragen“, die eben die Kurieneinrichtungen im Dienst des Nachfolgers Petri verfolgen, die sie gegründet haben. Deshalb seien diese, sofern durch die Normen, mit denen sie eingerichtet wurden, nichts anderes bestimmt wurde, „öffentliche Einrichtungen des Heiligen Stuhls“. Dies hat auch Auswirkungen auf deren zeitliche Güter, die „zum Vermögen des Apostolischen Stuhls gehören“. Aus diesem Grund sei „notwendig, dass sie nicht nur der Aufsicht der kurialen Institutionen, von denen sie abhängen, sondern auch der Kontrolle und der Aufsicht der wirtschaftlichen Organe der Römischen Kurie unterworfen“ seien, insbesondere also des Wirtschaftssekretariates und des Wirtschaftsrates, heißt es in dem Motu proprio weiter.
Klar grenzt der Papst in seiner Anordnung Stiftungen und Einrichtungen ab, die zwar auf dem vatikanischen Staatsgebiet ansässig seien, aber durch die „Initiative von Privatpersonen entstanden sind und nicht zur Verwirklichung der den kurialen Institutionen eigenen Ziele beitragen“. Diese seien durch deren eigene Statuten und nicht die vorliegenden Normen geregelt, sollte nicht ausdrücklich Anderes vorgesehen werden, unterstreicht Franziskus. Bestehende juristische Personen müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Motu Proprio am 8. Dezember 2022 an dessen Bestimmungen anpassen, heißt es weiter.
Die Rolle des Wirtschaftssekretariats
Das Motu Proprio ist in acht Artikel untergliedert. Der dritte regelt die Aufsicht und Kontrolle in Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten. Eine wichtige Rolle nimmt dabei das Wirtschaftssekretariat ein. Dieses übt „gemäß seiner Satzung die Aufsicht und Kontrolle über die juristischen Personen“ aus, die instrumentell der Kurie zugeordnet sind. Dazu gehören auch – gegebenenfalls, je nach deren Zuständigkeit, in Einvernehmen mit der vatikanischen Finanzaufsichtsbehörde und dem Generalrevisor - eventuelle Untersuchungen beziehungsweise das Ergreifen von Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Straftaten oder die Empfehlung derselben.
Der vierte und der fünfte Artikel regeln die Buchführung und den Informationsaustausch, wobei unter anderem festgelegt wird, dass die juristischen Personen den Haushaltsplan und den Jahresabschluss dem Wirtschaftssekretariat innerhalb der von diesem gesetzten Fristen vorlegen müssen, aber auch, dass dem Wirtschaftssekretariat und dem Büro des Generalrevisors jederzeit Zugang zu den Buchführungsunterlagen, den Belegen und den Informationen über finanzielle Transaktionen gewährt werden muss. Artikel 6 befasst sich mit dem Erlöschen und der damit verbundenen Übertragung von Vermögenswerten und legt fest, wie die so genannten „instrumentellen“ juristischen Personen durch ein Dekret der kurialen Institution, von der sie kanonisch abhängen, aufgehoben und abgewickelt werden, wenn deren Zweck erreicht oder unmöglich geworden ist oder dem Gesetz widerspricht. Als weiterer Grund für eine Aufhebung wird der Fall genannt, dass die Mitgliederzahl von Vereinigungen derart absinkt, dass deren korrektes Funktionieren nicht mehr gewährleistet ist.
Gesetz für den Staat Vatikanstadt
Damit auch die juristischen Personen, die ihren Sitz im Vatikan haben und dem Staat der Vatikanstadt – und nicht dem Heiligen Stuhl – zuzuordnen sind, eine „organische und zeitgemäße Ordnung“ erhalten, hat parallel zu dem Motu Proprio auch die Päpstliche Kommission für den Staat der Vatikanstadt ein Gesetz erlassen, das ebenfalls am 8. Dezember 2022 in Kraft tritt und die Anwendung der Papstanordnung auf diese Einrichtungen ausdehnt. Vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes ausgenommen sind die Institutionen und Ämter der Römischen Kurie, die mit dem Heiligen Stuhl verbundenen Institutionen, das Governatorat des Staates Vatikanstadt und Einrichtungen, die professionell Tätigkeiten finanzieller Art ausüben.
Die Maßnahme ist Teil der Reformen, die der Papst in der Apostolischen Konstitution Praedicate Evangelium skizziert hat.
(vatican news - cs)
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