Papst reformiert im Bistum Rom
Der Vatikan veröffentlichte die Apostolische Konstitution „In Ecclesiarum Communione“ zur Ordnung des Vikariats Rom an diesem Freitag, dem Hochfest Epiphanie. Das Dokument tritt am 31. Januar 2023 in Kraft und ersetzt ein älteres namens „Ecclesia in Urbe” von Papst Johannes Paul II. aus dem Jahr 1988. Das Bistum Rom nimmt in der Weltkirche eine Sonderstellung ein, weil der Bischof von Rom der Papst ist. Die Vollmachten und Titel des Papstes leiten sich von seiner Stellung als Bischof von Rom ab. Kathedrale des Bistums und somit Bischofssitz des Papstes ist St. Johann im Lateran.
Evangelisierung und Synodalität
Die Reform liegt auf der Linie der neuen Kurienkonstitution „Praedicate Evangelium“ und hat so wie diese das Ziel, „evangelisierende und synodale Impulse" im Bistum Rom zu stärken. Als Horizont formuliert Franziskus „bischöfliche Kollegialität und die aktive Beteiligung aller Getauften“. Die Kirche verliere ihre Glaubwürdigkeit, „wenn sie sich mit Dingen füllt, die für ihre Sendung nicht wesentlich sind“, schreibt der Papst in der Einleitung. Noch schlimmer sei es, wenn die Mitglieder der Kirche, „manchmal sogar diejenigen, die mit Amtsautorität ausgestattet sind, mit ihrem dem Evangelium untreuen Verhalten eine Quelle des Skandals sind".
Die Amtsgeschäfte für das Vikariat Rom delegiert der Papst seit jeher an den Kardinalvikar. Dieser bildet zusammen mit dem Vizeregenten und den derzeit sieben Weihbischöfen die Spitze des Bistums Rom. Alle „werden von mir auf unbefristete Zeit ernannt und scheiden durch mein Dekret aus dem Amt aus", heißt es in der neuen Konstitution. Zu den Aufgaben es Kardinalvikars zählt es in Zukunft auch, den Papst „in regelmäßigen Abständen und wann immer er es für notwendig hält über die pastorale Tätigkeit und das Leben der Diözese“ zu informieren. „Insbesondere wird er keine wichtigen oder über die normale Verwaltung hinausgehenden Initiativen ergreifen, ohne mir vorher Bericht zu erstatten".
Starke Rolle des Bischofsrates
Franziskus stärkt im Vikariat Rom die Rolle des Bischofsrates. Dieser wird nun zum „Hauptorgan der Synodalität" und zum „höchsten Ort der Unterscheidung und der pastoralen und administrativen Beschlüsse". Mindestens dreimal im Monat soll der Bischofsrat zusammentreten, der Papst wird dabei den Vorsitz führen.
Diözesanrat für wirtschaftliche Angelegenheiten
Ebenfalls vom Papst zu genehmigen ist das Reglement für den Diözesanrat für wirtschaftliche Angelegenheiten. Dieser unterstützt den Papst bei der wirtschaftlichen Verwaltung seines Bistums und ist auf die Einhaltung von „Kriterien der Transparenz bei der Verwaltung der Mittel" verpflichtet.
Unabhängige Aufsichtskommission
Neu im Bistum Rom ist ein internes Kontrollorgan im Bistum für alle rechtlichen Belange. Die Unabhängige Aufsichtskommission erhält eine eigene, vom Papst genehmigten Geschäftsordnung und soll aus sechs Mitgliedern bestehen. Diese sollen „über nachweisliche juristische, zivilrechtliche und kanonische, finanzielle und verwaltungstechnische Kompetenzen verfügen“ und frei von möglichen Interessenkonflikten sein. Der Papst ernennt sie auf jeweils drei Jahre.
Ernennung von Pfarrern und Ordinationen
Detaillierte neue Regeln erlässt der Papst für das Verfahren zur Auswahl neuer Pfarrer in Rom. Diese müssen in ihren „spirituellen, psychologischen, intellektuellen und pastoralen Eigenschaften“ geprüft werden. Bei jüngeren Kandidaten muss das Vikariat die Meinung der Ausbilder und der zuständigen Bischöfe einholen. Der Papst selbst hat das letzte Wort bei der Besetzung der Pfarreistellen; der Kardinalvikar ist dazu verpflichtet, ihm die Unterlagen der Kandidaten vorzulegen. Ähnliches gilt in Zukunft für angehende Diakone und Priester im Bistum Rom.
Eine neue Stelle schafft Papst Franziskus in seinem Bistum auch für den Schutz von Minderjährigen und gefährdeten Personen. Dieses Gremium untersteht - über den vom Papst bestimmten zuständigen Weihbischof - dem Bischofsrat.
(vatican news – gs)
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