Papst: Vermögen des Heiligen Stuhls hat „universale Bestimmung"
Bewegliche wie unbewegliche Güter des Heiligen Stuhls hätten stets eine „universale Bestimmung", unterstreicht der Papst in dem Schreiben, das sich auf das Kirchenrecht (CIC 1254 und 1255) bezieht. Im CIC 1254 heißt es: „Die katholische Kirche hat das angeborene Recht, unabhängig von der weltlichen Gewalt, Vermögen zur Verwirklichung der ihr eigenen Zwecke zu erwerben, zu besitzen, zu verwalten und zu veräußern." Papst Franziskus merkt dazu an: „Die Einrichtungen des Heiligen Stuhls erwerben und verwenden sie (die Güter) nicht für sich selbst, wie ein privater Eigentümer, sondern im Namen und mit der Autorität des Papstes für die Verfolgung ihrer institutionellen Zwecke, die ebenfalls öffentlich sind, und daher für das Gemeinwohl und im Dienst der universalen Kirche."
Papst Franziskus wirbt in seinem aktuellen Schreiben für „umsichtige Verwaltung" und „angemessene Kontrolle" der Güter.
Auf einer Linie mit der Kurienreform
Das Schreiben bringt keine Änderungen der Kompetenzen mit sich und erlässt auch keine neuen Regeln. Das Motu proprio sei als „Leitfaden" zu verstehen und erinnere alle daran, stets das Gemeinwohl im Blick zu haben. Es bekräftige die Verantwortung, die die Verwaltung der Güter mit sich bringe.
„Alle beweglichen und unbeweglichen Güter, einschließlich Bargeld und Wertpapieren, die von den kurialen Institutionen und den mit dem Heiligen Stuhl verbundenen Körperschaften in irgendeiner Weise erworben wurden oder werden, sind kirchliche öffentliche Güter und als solche Eigentum oder sonstiges dingliches Recht des Heiligen Stuhls in seiner Gesamtheit und gehören daher, unabhängig von der Zivilgewalt, zu seinem einheitlichen, unteilbaren und souveränen Vermögen", heißt es im ersten Absatz des Motu proprio.
Das Papstschreiben liegt auf einer Linie mit der Kurienordnung „Praedicate Evangelium" die Papst Franziskus verabschiedet hat und mit den von ihm eingeleiteten Reformen im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich.
(vatican news - sst)
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