Radio-Akademie: „Die Friedensdiplomatie der Päpste“ - Folge 2
„Diejenigen, die Unser Wirken während der schmerzlichen drei Jahre, die sich nun dem Ende zuneigen, verfolgt haben, konnten erkennen, dass Wir, so wie Wir stets dem Ziel der absoluten Unparteilichkeit und Wohltätigkeit treu geblieben sind, auch nicht aufgehört haben, kriegführende Völker und Regierungen aufzufordern, wieder Brüder zu werden, auch wenn das, was Wir zu diesem höchst edlen Zweck taten, nicht immer öffentlich gemacht wurde“: so erläuterte Benedikt XV. mitten im Ersten Weltkrieg in einem Brief vom 1. August 1917 an die Führungspersönlichkeiten der kriegsführenden Nationen sein diplomatisches Wirken. Dabei war er auch vor Kritiken nicht gefeit, wurde ihm doch vorgeworfen, sich nicht klar genug gegen Agressoren gestellt zu haben. Auch waren die behutsamen Vermittlungsversuche nicht von entscheidenden Erfolgen gekrönt.
Doch fand sich Benedikt bereits in einer Situation der päpstlichen Überparteilichkeit, die zwar noch nicht - wie später in den Lateranverträgen - verbindlich festgelegt war, sich jedoch dank des außenpolitischen Gespürs Leo XIII. bereits auf natürliche Weise herausgebildet hatte. Diese Überparteilichkeit werde religiös begründet, weil sich der Papst als „Vater aller Katholiken“, also über Ländergrenzen hinaus, verstehe, erläutert Jörg Ernesti. Gleichzeitig bedeute dieser umfassende Anspruch, dass er sich in internationalen Konflikten nur schwer eindeutig auf einer Seite – gegen eine andere – positionieren könne. Was allerdings nicht heiße, dass das Kirchenoberhaupt Unrecht nicht als solches benennen könne, sind sich Ernesti und Johan Ickx, Chefarchiviar des Staatssekretariats, der in unserer Radioakademie ebenfalls zu Wort kommt, einig.
Über den Moment hinaus, als der Papst 1870 seinen Kirchenstaat verlor, betrachten wir eine weitere historische Zäsur: Die Unterzeichnung der Lateranverträge am 11. Februar 1929, also vor genau 94 Jahren. Mit der endgültigen Regelung der „Römischen Frage“ wurde dem Papst der Vatikan als eigenes Territorium zugesprochen und somit der Weg zur Bildung eines Völkerrechtssubjekts „Heiliger Stuhl“ freigemacht. Auch die Möglichkeit der gegenseitigen Entsendung von Botschaftern und somit die Möglichkeit der außenpolitischen Dimension wird in den Lateranverträgen geregelt, ebenso wie die Verpflichtung zu immerwährender Neutralität des Heiligen Stuhls. Der Papst wird also zu einem Souverän ohne Territorium, der jedoch dank der modernen Kommunikationsformen und Reisemöglichkeiten seine Aktivitäten bald weit über die Grenzen seines 44 Hektar großen Staatsgebietes ausdehnen konnte.
So nutze Pius XI. angesichts des drohenden Zweiten Weltkriegs und dem Aufkommen totalitärer Regimes das von ihm auch dank des neuen Status als anerkannter Souverän gegründete Radio zu flammenden Friedensappellen; während sein Nachfolger Pius XII., der ehemalige Nuntius in Deutschland, versuchte, hinter den Kulissen diplomatische Kontakte zu Nazideutschland offenzuhalten – was letztlich jedoch scheiterte.
Johannes XXIII. sollte dann mit seiner Friedensenzyklika Pacem in terris – und mit handfester Vermittlung in der Kubakrise – die Tradition seiner Vorgänger weiter fortschreiben. Doch dazu mehr in der nächsten Folge der Radioakademie von Christine Seuss. Wir senden unsere Radioakademien jeweils in der Abendsendung am Sonntag um 20.20 Uhr, danach sind sie 24 Stunden im Podcast auf unserer Seite nachhörbar.
Sie können die vier Folgen der Sendereihe gesammelt auf CD bestellen. Bestellungen bitte an cd@vaticannews.de - unser Freundeskreis von Radio Vatikan versendet aus Deutschland und freut sich über Spenden, mit denen die Arbeit unserer Redaktion unterstützt werden kann.
(vatican news - cs)
Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.