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Franziskus: Bei Anwendung des Kirchenrechts Seelenheil im Blick haben

Das oberste „Lex“, auf das sich das gesamte Kirchenrecht beziehen muss, ist immer das Heil der Seelen: das betont Papst Franziskus an diesem Freitag in einer Botschaft an die Vereinigung Consociatio Internationalis Studio Iuris Canonici Promovendo, die ihr fünfzigjähriges Bestehen feiert.

„Das Einzige, was die Welt braucht, ist das Evangelium der Barmherzigkeit Jesu. Auf diese Weise evangelisiert die Kirche auch durch die Anwendung des Kirchenrechts“, so der Papst:

„Selbst wenn eine schwere Strafe gegen jemanden verhängt werden muss, der ein sehr schweres Verbrechen begangen hat, wird die Kirche, die eine Mutter ist, ihm die Hilfe und den geistlichen Beistand anbieten, die unabdingbar sind, damit er in der Reue dem barmherzigen Antlitz des Vaters begegnen kann“.

Papst Franziskus adressierte seine Botschaft an Chiara Minelli, die Präsidentin der Vereinigung Consociatio Internationalis Studio Iuris Canonici Promovendo. Diese wurde vor fünfzig Jahren mit dem Ziel gegründet, Experten des Kirchenrechts von kirchlichen und zivilen Universitäten aus vielen Teilen der Welt zu vereinen, um eine Disziplin zu fördern, die der Papst als „wichtig für das Leben der Kirche“ erachtet.

Anlässlich dieses besonderen Jubiläums traf sich die Vereinigung an diesem 1. Dezember in Rom zur Konferenz „Fünfzig Jahre Förderung des Kirchenrechts im Weltpanorama der Rechtswissenschaft“. Es handele sich dabei um einen von der Vorsehung gefügten Moment des Nachdenkens, „um eure Zusammenarbeit in einem so heiklen Bereich der Kirche zu erneuern“, so Franziskus. Und er unterstreicht: „Seid euch bewusst, dass ihr Werkzeuge der Gerechtigkeit Gottes seid, die immer untrennbar mit der Barmherzigkeit verbunden ist.“

Das Kirchenrecht soll pastoraler und missionarischer werden

Denn man könne auch Kanonist sein, der „in der Art der Argumentation ohne Glauben“ handele, betont Franziskus in der Botschaft und fügt hinzu:

„Alle kirchlichen Dimensionen und Strukturen müssen eine pastorale und missionarische Umkehr vollziehen, um der Welt das Einzige zu bringen, was sie braucht: das Evangelium der Barmherzigkeit Jesu. Auch das Kirchenrecht ist mit diesem Auftrag, den der Meister seiner Kirche gegeben hat, ausgestattet, so dass es pastoraler und missionarischer werden muss.“

„Pastoral zu werden“ bedeute allerdings nicht, die Normen beiseite zu legen und nach eigenem Gutdünken Recht zu sprechen, sondern bei ihrer Anwendung darauf zu achten, dass die Christifideles in ihnen die Gegenwart des barmherzigen Jesus fänden, „der nicht verurteilt, sondern sie ermahnt, nicht mehr zu sündigen, weil er die Gnade schenkt“.

Das oberste Gesetz ist die Rettung der Seelen

Der Papst lädt dazu ein, stets eine gesunde geistliche Unterscheidung zu treffen, um zu erkennen, was im täglichen Leben der Kirche wesentlich ist, in dem Bewusstsein, dass „das Volk Gottes in der Geschichte lebt und daher seine Lebens- und Organisationsformen nicht unveränderlich sein können“. Man sollte sich immer vor Augen halten, so die Empfehlung der Botschaft, dass der oberste Maßstab, auf den sich jedes kirchliche Gesetz beziehen muss, immer das Heil der Seelen ist.

Im Mittelpunkt sowohl des Kirchenrechts als auch des Zivilrechts stehe die Person, unterstreicht Franziskus. Doch die Besonderheit des Kirchenrechts sei der Blick auf die Person als „erlöst in Christus, als gläubig in der Kirche“: „Durch die Gesetze wollen sowohl die Kirche als auch die Zivilgesellschaft das Gemeinwohl verwirklichen; in der Kirche ist es jedoch nicht nur eine äußere Ordnung, die es dem Einzelnen ermöglicht, seine Pflichten zu erfüllen und seine Rechte auszuüben, sondern es ist Ausdruck der Gegenwart Christi, des Erlösers, einer inneren Wirklichkeit der Gnade, die das Gemeinwohl ist, gerade weil sie jedem Gläubigen gehört.“

(vatican news - ap/cs)

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01. Dezember 2023, 14:49