Kirchenrechtler Landau: Exkommunikation von Missbrauchstätern
In der heute gültigen Fassung von 1983 sei der Exkommunikations-Passus allerdings gestrichen worden. Die jüngste Studie im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz über „jahrzehntelange Sittlichkeitsverbrechen katholischer Kleriker an Minderjährigen“ habe „unfassbare“ Zahlen und eine „lange Zeit übliche Praxis der Verharmlosung“ gezeigt, streicht der Jurist hervor.
Eindeutige Verurteilung der Täter
Zu Recht forderten nun viele Betroffene von der Kirche eine noch eindeutigere Verurteilung dieser „unglaublichen Taten“. Landau zitiert aus der Kirchenrechtsfassung von 1917: „Hat sich ein Kleriker mit Minderjährigen unter 16 Jahren schwer versündigt, ... dann soll er suspendiert, als infam erklärt, jedes Amtes, jedes Benefiziums, jeder Dignität und überhaupt jeder Anstellung enthoben und in schweren Fällen mit Absetzung bestraft werden.“
Mit der Tat eintretende Exkommunikation
Der Kirchenrechtler nennt es wünschenswert, den Missbrauchstatbestand erneut im kirchlichen Gesetzbuch zu verankern. Sein Formulierungsvorschlag: „Wer einen Minderjährigen durch ein Sittlichkeitsverbrechen verletzt, unterliegt der mit der Tat bereits eintretenden Exkommunikation." Mit einer solchen Gesetzesänderung, so Landau, könnte die Kirche mit Papst Franziskus „verlorene Glaubwürdigkeit zurückgewinnen".
Peter Landau: internationale Anerkennung
Peter Landau (83) genießt als Kirchenrechtler internationales Ansehen. Er lehrte in Regensburg und München Rechtsgeschichte, Kirchenrecht, Bürgerliches Recht sowie Rechts- und Staatsphilosophie. Diverse Forschungsaufenthalte führten ihn in die USA und die Schweiz; er erhielt mehrere Ehrendoktorwürden.
(kna - hoe)
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