Vatikan: Finanzaufsichtsbehörde AIF legt Jahresbericht 2018 vor
Dem Bericht nach sind im vergangenen Jahr mit 56 Anzeigen wegen verdächtiger Finanztransaktionen deutlich weniger Hinweise als in den Vorjahren eingegangen, „eine vorhersehbare Entwicklung“, so der AIF-Direktor Tommaso Di Ruzza bei der Vorstellung der Aktivitäten. „Sehr positiv“ seien hingegen die zunehmende Qualität der Anzeigen über verdächtige Aktivitäten, die bei der Finanzaufsicht eingingen, sowie die Zunahme von Berichten zu bewerten, die AIF selbst zu weiteren Untersuchungen an die vatikanische Staatsanwaltschaft übergeben habe (von acht im Vorjahr auf elf im Jahr 2018). Zum ersten Mal sei es 2018 durch das Vatikangericht zu einer Verurteilung wegen Geldwäsche gekommen. Dieser Umstand sowie die steigende Qualität der Meldungen von Verdachtsfällen seien Zeichen für eine „immer größere Effizienz des Systems zur Anzeige von verdächtigen Aktivitäten“.
Anzeigen insgesamt rückläufig, aber von höherer Qualität
Die internationale Zusammenarbeit bleibe in diesem Zusammenhang ein grundlegender Faktor, so Di Ruzza, der darauf hinweist, dass AIF im vergangenen Jahr insgesamt acht neue internationale Kooperationsverträge abgeschlossen und in 488 Fällen Informationen ausgetauscht habe – etwa die Hälfte der Anfragen waren Anträge an die Vatikanbehörde, die ihrerseits 231 an ausländische Behörden gerichtet habe. Auch die Zahl der Anfragen wegen des Verdachts von Geldwäsche zeigte gegenüber den Vorjahren sinkende Tendenz. Keiner der Fälle habe den Verdacht von Terrorismusfinanzierung betroffen. Insgesamt sei die Höhe der gemeldeten Bargeld-Transfers rückläufig. Im Jahr 2018 wurden demnach Barmittel im Wert von etwa 26 Millionen Euro ein- und ausgeführt, was den niedrigsten Stand seit Erfassung bedeutet. Im betrachteten Zeitraum wurden auch zwei Konten im Wert von etwa 2,4 Millionen Euro eingefroren sowie drei Finanztransaktionen mit geringerer Wertstellung blockiert.
SEPA-Beitritt ein positives Zeichen
Als „positives Zeichen“ wertet der AIF-Präsident René Brülhart darüber hinaus den Beitritt des Heiligen Stuhls und des States der Vatikanstadt zum einheitlichen Euro-Zahlungsraum SEPA. Dies trage zu einer Vereinfachung des Zahlungsverkehrs bei und zeige gleichzeitig die Bemühungen des Heiligen Stuhls auf, die Transparenz in Finanzangelegenheiten stets weiter zu verbessern. Die Zusage, den europäischen Zahlungsraum auf den Vatikan auszuweiten, kam im vergangenen November durch den Europäischen Zahlungsverkehrsausschuss EPC, mit 1. März 2019 wurde der Beitritt effektiv. Der Vatikan habe zu diesem Zweck eigens eine europäische IBAN-Verbindung eingerichtet, wird in dem Bericht hervorgehoben.
Die vatikanische Finanzaufsichtsbehörde AIF ist am 30. Dezember 2010 durch ein Motu Proprio Benedikt XVI. ins Leben gerufen worden, um Finanzaktivitäten im Staat der Vatikanstadt sowie der römischen Kurie und aller vom Heiligen Stuhl abhängigen Organisationen und Institutionen zu überwachen. Es handelt sich bei AIF um eine sogenannte „Financial Intelligence Unit“ (FIU), zu deren Hauptaufgaben der Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gehört. Ihre Aktivitäten werden heute durch das neue Motu Proprio des amtierenden Papstes Franziskus vom 15. November 2013 sowie durch das Gesetz N. XVIII vom 8. Oktober 2013 geregelt.
(vatican news - cs)
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