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183 Staaten unterhalten diplomatische Beziehung zum Heiligen Stuhl

Gegenwärtig unterhalten 183 Staaten diplomatische Beziehungen zum Heiligen Stuhl. Zusätzlich zu diesen Staaten gibt es auch diplomatische Beziehungen des Vatikans mit der Europäischen Union und dem Souveräne Malteserorden. Das teilte das vatikanische Staatssekretariat an diesem Donnerstag mit.

Es gibt 89 Botschaftskanzleien in Rom, darunter die der Europäischen Union und des Souveränen Malteserordens, die für den Austausch mit dem Heiligen Stuhl zuständig sind. Viele Botschafter beim Heiligen Stuhl, wie zum Beispiel jener der Schweiz, residieren somit nicht in Rom. Auch die für die Beziehungen mit dem Heiligen Stuhl zuständigen Büros der Liga der Arabischen Staaten, der Internationalen Organisation für Migration und des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen haben ihren Sitz in Rom.

Bildungsabkommen

Im Laufe des vergangenen Jahres hat der Heilige Stuhl mehrere bilaterale Vereinbarungen unterzeichnet. Das Staatssekretariat erinnert an das am 13. Februar 2019 unterzeichnete Abkommen zwischen dem Heiligen Stuhl und der Italienischen Republik über die Anwendung des Lissabonner Übereinkommens über die Anerkennung von Hochschulqualifikationen; am 12. Juli wurde das Abkommen über die Rechtsstellung der katholischen Kirche in Burkina Faso und am 13. September das Rahmenabkommen zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Angola, das am darauf folgenden 22. November ratifiziert wurde, unterzeichnet.

Übereinkommen mit afrikanischen Ländern

Ebenfalls mit afrikanischen Ländern wurden am vergangenen 5. März die Ratifizierungsurkunde des Rahmenabkommens zwischen dem Heiligen Stuhl und der Zentralafrikanischen Republik und am 2. Juli das Rahmenabkommen zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Kongo ratifiziert. Am 13. Juli trat der Heilige Stuhl dem neuen Regionalübereinkommen der UNESCO über die Anerkennung von Studien, Diplomen und Graden im Hochschulbereich in Lateinamerika und der Karibik bei, und am 15. November ratifizierte der Vatikan das revidierte Regionalübereinkommen der UNESCO über die Anerkennung von Studien, Diplomen und anderen Titeln im Hochschulbereich für afrikanische Staaten.

Ein wichtiges Abkommen betrifft auch die am 15. Januar 2019 unterzeichnete Übereinkunft des Europarates über die Überstellung verurteilter Personen vom 21. März 1983 und das Zusatzprotokoll zum Abkommen über die Überstellung verurteilter Personen vom 18. Dezember 1997. Damit gleiche sich der Heilige Stuhl immer mehr auch dem internationalen Rechtssystem an, teilte das Staatssekretariat mit.

(vatican news – mg)

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09. Januar 2020, 10:41