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Vatikan: Die Kernsätze der Pfarrei-Instruktion

Der Vatikan hat eine neue Instruktion veröffentlicht, die sich mit dem missionarischen Dienst der Pfarreien auseinandersetzt und dabei die Herausforderungen in Zeiten von Priestermangel und Pastoralräume genauer unter die Lupe nimmt. Eine Zusammenfassung und die Kernsätze des 35seitigen Dokuments, das in 124 Paragraphe unterteilt ist.

Mario Galgano – Vatikanstadt

Die Instruktion hat elf Kapitel. Neben den darin formulierten Zielen geht es auch um die Analyse der Pfarreien im gegenwärtigen Kontext von Priestermangel und ökonomischen Herausforderungen. Ein großes Anliegen des Papstes ist auch in diesem Bereich die Aufmerksamkeit für die Armen und die allgemeine „einschließende Haltung“ der Pfarreien. Das Schreiben stelle eine Antwort auf Strukturreformen dar, die wegen „tiefgehender sozialer und kultureller Veränderungen in nicht wenigen Diözesen vorbereitet werden oder durchgeführt worden sind“, betont der Vatikan in dem Begleitschreiben des Dokumentes, das ebenfalls auf Deutsch vorliegt. Allfällige Reformen, so die Empfehlung der Instruktion, sollten immer von den Menschen und nicht von den Strukturen ausgehen, denn angesichts der gegenwärtigen Personalsituation in den Bistümern und der Komplexität des Lebens werde die Zusammenarbeit zwischen Laien und Priestern immer nötiger, so eine der Erkenntnisse, die in dem durch den Papst approbierten Dokument formuliert werden.

Zum Nachhören

Der notwendigen Zusammenarbeit des Pfarrers mit geschultem Personal gemäß kanonischen Vorgaben, beispielsweise in den Bereichen Vermögensverwaltung, Gemeindekatechese oder Caritas, stehe dabei nichts im Wege. In diesem Zusammenhang spiele nicht zuletzt die Wahl der Terminologie eine Rolle, die den Unterschied zwischen dem gemeinsamen und dem besonderen Priestertum schützen müsse. Titel wie „Pfarrer“, „Ko-Pfarrer“, „Pastor“, „Kaplan“, „Moderator“, „Pfarrverantwortlicher“ oder ähnliche Begriffe, die das Recht den Priestern vorbehält, weil sie einen direkten Bezug zu deren Beteiligung an der Hirtensorge des Bischofs auf Grund der Weihe haben, könnten daher Laien nicht verliehen werden. „Eine rein funktionale Betrachtungsweise des pastoralen Dienstes wird der Notwendigkeit einer präzisen und eindeutigen Terminologie wenig abgewinnen können“, wird in der offiziellen Vorstellung des Dokumentes durch den Vatikan hervorgehoben. Sie bedürfe hingegen „der unentbehrlichen Ergänzung durch ein wirklich sakramentales Verständnis des Priestertums“.

Kreativität

Es geht darum, „neue Wege zu suchen“, das heißt „den Weg für die Verkündigung des Evangeliums“. Diesbezüglich folgere Franziskus, dass „die Kirche und auch der Kodex des kanonischen Rechts uns sehr viele Möglichkeiten und große Freiheiten bieten, um diese Dinge zu suchen“, wird in der Einleitung des mit Zitaten durchsetzten Dokumentes hervorgehoben. 

Ziel: Missionarische Sendung

Damit der Weg des Wortes sich fortsetzen kann, muss sich in den christlichen Gemeinschaften eine klare Entscheidung für die missionarische Sendung verwirklichen, „die fähig ist, alles zu verwandeln, damit die Gewohnheiten, die Stile, die Zeitpläne, der Sprachgebrauch und jede kirchliche Struktur ein Kanal werden, der mehr der Evangelisierung der heutigen Welt als der Selbstbewahrung dient“. (Nr. 5)

Wahrnehmung der Gemeinschaft

Es ist inzwischen offenkundig, dass diese kulturellen Veränderungen und die veränderte Beziehung zum Territorium in der Kirche dank der Gegenwart des Heiligen Geistes eine neue Wahrnehmung der Gemeinschaft fördern, die «darin besteht, die Wirklichkeit mit den Augen Gottes, aus dem Blickwinkel der Einheit und der Gemeinschaft zu sehen». Es ist daher dringend notwendig, das ganze Volk Gottes in das Bemühen einzubeziehen, die Einladung des Geistes anzunehmen, um Prozesse der „Verjüngung“ des Antlitzes der Kirche anzustoßen. (Nr. 10)

Da die Pfarrei anders als in der Vergangenheit nicht mehr der vorrangige Versammlung- und Begegnungsort ist, muss sie andere Weisen der Nähe und der Nachbarschaft im Hinblick auf ihre normalen Aktivitäten finden. Diese Aufgabe ist keine Last, die zu ertragen ist, sondern eine Herausforderung, die es mit Enthusiasmus anzupacken gilt. (Nr. 14)

Die Erneuerung der Evangelisierung bedarf neuer Achtsamkeit und passender Initiativen verschiedener Art, damit das Wort Gottes und die Sakramente alle in einer Weise erreichen, die der jeweiligen Lebenssituation der Menschen entspricht. Für die kirchliche Zugehörigkeit ist heutzutage nicht mehr die Herkunft das entscheidende Kriterium, sondern die Aufnahme in eine Gemeinde, in der die Gläubigen eine umfassendere Erfahrung des Volkes Gottes machen. (Nr. 18)

Die Rolle der Laien

Es ist notwendig, dass heute alle Laien einen großzügigen Einsatz für den Dienst an der missionarischen Sendung leisten vor allem durch das Zeugnis des täglichen Lebens, das in den gewohnten Lebensbereichen und auf jeder Verantwortungsebene dem Evangelium entspricht, und besonders durch die Übernahme ihnen entsprechender Verpflichtungen im Dienst an der Pfarrgemeinde. (Nr. 86).

Sodann gibt es für den Bischof eine weitere Möglichkeit – gemäß can. 517 § 2 – für den Hirtendienst in einer Gemeinde Sorge zu tragen, auch wenn es wegen Priestermangels nicht möglich ist, weder einen Pfarrer noch einen Pfarradministrator zu ernennen, der ihn vollzeitlich ausüben kann. In diesen problematischen pastoralen Umständen kann der Bischof, um das christliche Leben zu stützen und um die missionarische Sendung der Gemeinde fortzusetzen, einen Diakon, einen Gottgeweihten oder einen Laien oder auch eine Gemeinschaft von Personen (beispielsweise einen Orden oder eine Vereinigung) an der Ausübung der Hirtensorge einer Pfarrei beteiligen. (Nr. 87)

Es ist daran zu erinnern, dass es sich um eine außerordentliche Form der Übertragung der Hirtensorge handelt, die der Unmöglichkeit geschuldet ist, einen Pfarrer oder einen Pfarradministrator zu ernennen. Sie darf nicht mit der gewöhnlichen aktiven Mitwirkung und mit der Übernahme von Verantwortung durch alle Gläubige verwechselt werden. (Nr. 88)

Das Volk Gottes muss auf den Einsatz einer solchen außerordentlichen Maßnahme in angemessener Weise vorbereitet werden. Sodann ist dafür zu sorgen, dass sie nicht unbefristet, sondern nur innerhalb des dafür zeitlich notwendigen Rahmens erfolgt. (Nr. 89)

Die Laien können «nach Maßgabe der Vorschriften der Bischofskonferenz» und «in Einklang mit dem Recht und unter Beachtung der liturgischen Normen» in einer Kirche oder in einer Kapelle predigen, wenn dies die Umstände, die Notwendigkeit oder der besondere Fall erfordern. Während der Feier der Eucharistie dürfen sie jedoch die Homilie auf keinen Fall halten. (Nr. 99)

(vatican news)

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20. Juli 2020, 12:00