Vatikan/UNO: Vertriebene mit Behinderung nicht vergessen
Mario Galgano - Vatikanstadt
Die Sitzung des Menschenrechtsrates in der Schweizer Stadt dauert noch bis zum 17. Juli. Im Mittelpunkt der Rede des Vatikanvertreters, der zu den ersten Rednern zählte, stand der Bericht des Sonderberichterstatters für Binnenvertriebene. Dieser widmete seinen Fokus insbesondere den Schwächsten unter Vertriebenen, den Menschen mit Behinderungen.
Wie Migranten und Flüchtlinge seien diese Menschen, die gezwungen sind, aus ihrem Haus zu fliehen, aber in ihren Herkunftsländern bleiben, Opfer jener „Globalisierung der Gleichgültigkeit“, die Papst Franziskus so oft angeprangert habe, erinnerte der Ständige Beobachter. „Heute sind sie die Protagonisten einer unsichtbaren Tragödie, die die Covid-19-Pandemie nur noch verschlimmert hat, wie Papst Franziskus in seiner Botschaft zum 106. Weltmigranten- und Flüchtlingstag 2020 hervorhob“, so Erzbischof Jurkovič. Weiter bekräftigte der vatikanische Diplomat, dass Migranten und Flüchtlinge Vertriebene seien und „nicht bloße Zahlen oder Statistiken“:
„Sie sind menschliche Wesen, mit eigenen Geschichten, Leiden und persönlichen Sehnsüchten. Ein verschärftes Leid gibt es bei denjenigen unter ihnen, die eine Behinderung haben, und damit noch größere Schwierigkeiten beim Zugang zu Informationen und humanitärer Hilfe haben. Das führt zu noch mehr Ungleichheiten und größeren Risiken für ihren Schutz.“
Grundlegende Hilfe
Aus diesen Gründen halte es der Heilige Stuhl bei der Hilfe für Binnenvertriebene für grundlegend, auch die Bedürfnisse der Behinderten zu berücksichtigen, damit ihre Sicherheit gewährleistet sei und ihre volle Teilnahme am Leben der Aufnahmegesellschaften gefördert werde, wie es in den „Pastoralen Richtlinien für Binnenvertriebene“ der katholischen Kirche empfohlen wird, die vom Vatikanischen Dikasterium zur Förderung der ganzheitlichen Entwicklung des Menschen ausgearbeitet wurden.
Zu diesem Zweck, betonte Erzbischof Jurkovič, seien ein größeres Engagement der Staaten, mehr Koordinierungsmechanismen und klarere Mandate erforderlich, „basierend auf den Prinzipien, dass alle Personen unabhängig von ihrem Migrationsstatus in Frieden und Sicherheit in ihren Ländern bleiben können sollten, ohne dass ihnen die Gefahr einer Vertreibung droht“.
Solche Mechanismen und rechtlichen Rahmenbedingungen allein reichten jedoch nicht aus: Sie könnten nur dann wirksam sein, wenn „die Vorurteile einer Kultur, die weiterhin Ungleichheiten hervorruft und so viele Menschen zurücklässt, überwunden werden können“, so der Ständige Beobachter abschließend.
(vatican news)
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