Aufnahme in die Kirche: Der Papst tauft ein Kind in der Sixtinischen Kapelle Aufnahme in die Kirche: Der Papst tauft ein Kind in der Sixtinischen Kapelle 

Vatikan: Taufe mit willkürlicher Sakramenten-Formel „nicht gültig“

Mit der offiziellen Antwort („Responsum“) auf zwei Dubia hat die Glaubenskongregation erneut bekräftigt, dass Sakramente, die mit willkürlich abgeänderten Sakramentenformeln gespendet werden, nicht gültig sind. Im konkreten Fall handelt es sich um die Taufformel.

Vatican News 

Das Sakrament der Taufe ist nicht gültig, wenn es mit einer willkürlich veränderten Formel gespendet wird - und diejenigen, die es auf diese Weise empfangen haben, müssen „in forma absoluta“ getauft werden, d.h. durch Wiederholung des Ritus gemäß den von der Kirche festgelegten liturgischen Normen. Dies bekräftigt die Glaubenskongregation in ihrer Antwort auf zwei Fragen zur Gültigkeit einer Taufe mit der Formel „Im Namen deines Vaters und deiner Mutter, deines Paten und deiner Taufpatin, deiner Großeltern, deiner Familienangehörigen, deiner Freunde, im Namen der Gemeinschaft taufen wir dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“. Im vergangenen Juni, am Fest Johannes' des Täufers, hat Papst Franziskus dieses „Responsum“ der Glaubenskongregation genehmigt, an diesem Donnerstag wurde sie veröffentlicht.

In einer lehrmäßigen Erklärung stellt das Dikasterium fest, dass die „bewusste Abänderung der sakramentalen Formel“ im konkreten Fall offenbar vorgenommen worden sei, „um den Gemeinschaftswert der Taufe zu unterstreichen und die Beteiligung der Familie und der Anwesenden zum Ausdruck zu bringen, sowie um die Vorstellung einer Zentrierung der geistlichen Vollmacht beim Priester zum Nachteil der Eltern und der Gemeinschaft zu vermeiden, wie es die im Rituale Romanum angegebene Taufformel angeblich vermitteln würde“.

„Christus selber tauft“

In Wirklichkeit - so erinnert die Erklärung mit einem Zitat aus der Liturgiekonstitution Sacrosantum Concilium – ist es jedoch so, dass „wenn immer einer tauft, Christus selber tauft“; eine Aussage, die darauf ziele, „die sakramentale Feier in der Gegenwart Christi“ zu verankern, um anzuzeigen, dass „der Herr der Haupthandelnde des gefeierten Ereignisses ist“. Tatsächlich seien „Eltern, Taufpaten und die ganze Gemeinschaft aufgerufen“, aktiv an der Feier teilzunehmen „in Ausübung eines wirklichen liturgischen Amtes“. Doch den Worten des Konzils zufolge bedeute dies, dass „jeder, sei er Leiter der Liturgie oder Gläubiger, in der Ausübung seiner Aufgabe nur das und all das tun darf, was ihm aus der Natur der Sache und gemäß den liturgischen Regeln zukommt“ (Sacrosanctum Concilium, Nr. 28).

Der Taufspender, das stellt die Erklärung der Glaubenskongregation unmissverständlich klar, „ist daher ein Präsenzzeichen desjenigen, der zusammenruft, und ist der sichtbare Bezugspunkt der Communio jeder liturgischen Versammlung mit der ganzen Kirche“. Mit andern Worten bedeute dies letztlich, dass der Taufspender „ein äußeres Zeichen“ dafür sei, „dass das Sakrament nicht der Verfügungsgewalt eines Einzelnen oder einer Gemeinschaft unterworfen ist, sondern der ganzen Kirche gehört“, unterstreicht die Glaubenskongregation.

„Eine alte Versuchung mit fragwürdigen Beweggründen“

Angesichts des zu behandelnden Falles einer unbefugten Abänderung der sakramentalen Formel mit Texten, die „als geeigneter betrachtet werden“, konstatiert die lehrmäßige Erklärung, dass dies „eine alte Versuchung mit fragwürdigen Beweggründen pastoraler Natur“ darstelle, denn „oft verbirgt sich hinter dem Rückgriff auf pastorale Beweggründe, auch unbewusst, ein subjektives Abdriften und ein manipulativer Wille“, so die erläuternde Fußnote.

Das Zweite Vatikanische Konzil erklärte im Anschluss an das Konzil von Trient, dass die Sakramente durch das Handeln der Kirche nicht veränderbar seien, und stellte fest, dass „niemand sonst, auch wenn er Priester wäre, nach eigenem Gutdünken in der Liturgie etwas hinzufügen, wegnehmen oder ändern“ dürfe. In der Tat sei ein derartiger Eingriff „ein der kirchlichen Gemeinschaft als auch der Erkennbarkeit des Handelns Christi zugefügter Schaden, der in den schwerwiegendsten Fällen das Sakrament selbst ungültig macht, weil das Wesen der sakramentalen Handlung das treue Weitergeben des vom Herrn Empfangenen verlangt“, erläutert die lehrmäßige Erläuterung aus der Glaubenskongregation.

Der Priester spricht bei der Taufe nicht als Funktionär...

Bei der Feier der Sakramente - so fährt sie fort - handelt die Versammlung nicht „kollegial", sondern „versieht einen amtlichen Auftrag“, und der Priester „spricht nicht als ein Funktionär, der eine ihm anvertraute Rolle spielt. Er handelt vielmehr amtlich als Präsenzzeichen des in seinem Leibe handelnden Christus, der seine Gnade schenkt“. In dieser Hinsicht sei die Aussage des Konzils von Trient zu verstehen, dass „der Spender [der Sakramente, Anm.] zumindest die Absicht haben muss, das zu tun, was die Kirche tut“: eine Absicht, die jedoch nicht nur auf eine „innere Ebene mit dem Risiko subjektiver Abweichungen beschränkt bleiben“ dürfe, sondern auch in einem „äußeren Akt“ zum Ausdruck komme, der „nicht im eigenen Namen geschieht, sondern im Namen der in seiner Kirche handelnden Person Christi und im Namen der Kirche“.

„Das kirchliche Amt bedeutet nicht das Ausüben einer Macht“

„Das Verändern der sakramentalen Formel“ bedeute deshalb auch, „das Wesen des kirchlichen Amtes nicht zu verstehen, das immer Dienst an Gott und seinem Volk ist und nicht die Ausübung einer Macht, die bis zur Manipulation dessen geht, was der Kirche in einer Handlung, die der Tradition angehört, anvertraut worden ist“, so die in der Erklärung zum Ausdruck gebrachte Schlussfolgerung. „In jedem Taufspender muss daher nicht nur das Bewusstsein der Verpflichtung zum Handeln in kirchlicher Gemeinschaft verwurzelt sein, sondern auch dieselbe Überzeugung, die der heilige Augustinus Johannes dem Täufer zuschreibt. Dieser hat, so Augustinus, gelernt, «dass eine besondere Eigentümlichkeit an Christus darin besteht, nämlich, obwohl viele Diener taufen, Gerechte und Ungerechte, dass die Heiligkeit der Taufe nur dem zugeschrieben werden kann, auf den die Taube herabstieg, von dem es heißt: „Dieser ist es, welcher im Heiligen Geiste tauft“ (Joh 1,33)». Abschließend kommentiert Augustinus: «Mag Petrus taufen, er ist es, der tauft; mag Paulus taufen, er ist es, der tauft; mag Judas taufen, er ist es, der tauft».“

Schon 2008 eine ähnliche Antwort aus Rom

Bereits 2008 hatte die Kongregation für die Glaubenslehre auf zwei ähnlich gelagerte Fragen hinsichtlich der Gültigkeit des Taufsakraments, das mit willkürlich veränderten Formeln gespendet wurde, geantwortet. “I baptize you in the name of the Creator, and of the Redeemer, and of the Sanctifier” und “I baptize you in the name of the Creator, and of the Liberator, and of the Sustainer” waren die damals verwendeten Formeln. Die Antwort der Glaubenskongregation war die gleiche wie diejenige, die an diesem Mittwoch veröffentlicht wurde: Diese Taufen waren nicht gültig, so dass die Täuflinge sich erneut dem Taufritus „in forma absoluta“ unterziehen mussten.

(vn - cs)

 

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

06. August 2020, 12:03