UNO/Vatikan: Geistiges Eigentum darf kein Hinderniss für Covid-Impfstoff sein
„Geistige Eigentumsrechte, einschließlich Patente, sollten kein Hindernis sein für eine Verbreitung von medizinischen Produkten zu erschwinglichen Preisen, einschließlich Impfstoffen und Medikamenten“, so der Vatikan-Diplomat. Es sei auch nicht hinnehmbar, dass das Recht auf geistiges Eigentum eine verstärkte Forschung, Entwicklung, Produktion und Lieferung von medizinischen Geräten behindere, „die für die Bekämpfung von Covid-19 unerlässlich sind“. „Ein gut durchdachtes System des geistigen Eigentums - fügte er hinzu - muss die privaten Rechte der Forscher mit den öffentlichen Bedürfnissen der Gesellschaft in Einklang bringen.“ Selbstverständlich müssten „diese Rechte angemessen anerkannt werden“, bekräftigte der Vatikan-Vertreter in Genf. Es gehe aber darum, die Suche nach Lösungen zu fördern, „die allen bedürftigen Menschen zugutekommen“, so Erzbischof Jurkovič.
Gesundheitsversorgung nicht privaten Interessen untergeordnet
Daher die Forderung des Ständigen Beobachters nach einer Politik und Gesetzgebung, die „eine Perspektive aufrechterhält, die sich auf die Achtung und Förderung der Menschenwürde konzentriert, im Geiste der Solidarität innerhalb und zwischen den Nationen“. Somit solle man „Ja" zum „Schutz des geistigen Eigentums“ sagen, vorausgesetzt, dies führe nicht zu „einem Ungleichgewicht“ mit „negativen Folgen“ für die Gesellschaft. Aus diesem Grund, fügte er hinzu, sei es gut, daran zu erinnern, dass „die Gesundheitsversorgung nicht privaten Interessen untergeordnet werden darf“ und dass „der Zugang zu Arzneimitteln nach dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung und im Geiste der Fairness, Transparenz, Partizipation und Verantwortung gewährleistet sein sollte“. Die Verpflichtung müsse für alle gelten, betonte der Ständige Beobachter.
Anti-Covid-Impfstoff ist universell und für jedermann
In diesem Sinne schlug Erzbischof Jurkovič vor, dass die Welthandelsorganisation WTO sich ein Beispiel an der Vergangenheit nehmen solle, so wie sie vor etwa zwanzig Jahren bestimmte Beschränkungen des geistigen Eigentums aufgehoben habe, um den Import und Export von erschwinglichen Medikamenten zu fördern. Nun könne das Gleiche getan werden, sagte der Erzbischof in Bezug auf „die Prävention, Eindämmung und Behandlung von Covid-19“. Der Ständige Beobachter des Heiligen Stuhls schloss dann seine Rede, in der er an die Worte von Papst Franziskus erinnerte, die jener bei der Generalaudienz am 19. August ausgesprochen hatte: „Es wäre traurig, wenn beim Impfstoff für Covid-19 den Reichsten der Vorrang eingeräumt würde! Es wäre traurig, wenn dieser Impfstoff in das Eigentum dieser oder jener Nation überginge und nicht universell und für jedermann erhältlich wäre.“
(vatican news - mg)
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