Vatikan verurteilt Ex-Bankchefs zu Haft und Entschädigung
Angelo Caloia wirkte 1989 bis 2009 als Präsident des vatikanischen Geldinstitutes, das er einer Reform unterzog. Die den drei Angeklagten zur Last gelegten Vorgänge haben sich den Erkenntnissen des Vatikan-Tribunals zufolge von 2002 bis 2007 zugetragen. Das Urteil für Caloia und den früheren IOR-Anwalt Gabriele Liuzzo lautet auf je acht Jahre und elf Monate Haft, Liuzzos Sohn Lamberto wurde zu fünf Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Der Vorsitzende des Vatikantribunals Giuseppe Pignatone verlas die Sentenzen am Donnerstagnachmittag, wie der Vatikan bekanntgab. Caloias Verteidigung stellte inzwischen einen Antrag auf Berufung.
23 Millionen Euro Entschädigung für IOR
Die drei Italiener wurden auf Lebenszeit von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen. Das Gericht ordnete die Einziehung der bereits beschlagnahmten Beträge von den Girokonten der Angeklagten an. Darüber hinaus sollen sie eine Entschädigung in Höhe von rund 23 Millionen Euro an das IOR (Istituto per le Opere di Religione) und an eine Tochtergesellschaft namens SGIR (Società per la Gestione di Immobili Roma) zahlen, die beide zivilrechtliche Parteien des Prozesses waren.
Das Verfahren war im März 2018 angelaufen, nachdem das vatikanische Geldinstitut im Juli 2014 eine Klage auf Schadensersatz im Zusammenhang mit Immobilienverkäufen in Höhe von rund 59 Millionen Euro eingereicht hatte. Sie betrifft den Verkauf von 29 Immobilien des IOR und der SGIR zwischen 2002 und 2007, die sich hauptsächlich in Rom und Umgebung, aber auch in Mailand und Genua befinden.
Die Anklageschrift stützt sich hauptsächlich auf Untersuchungen, die 2014 von der Promontory-Gruppe im Auftrag des IOR durchgeführt wurden. Den Erkenntnissen des Gerichts zufolge sollen Angelo Caloia und Gabriele Liuzzo in Absprache mit dem damaligen Generaldirektor Lelio Scaletti, der später verstarb, die Immobilien weit unter dem Marktwert verkauft haben. Die Differenz von geschätzten 59 Millionen Euro sollen die Angeklagten nach Operationen der Geldwäsche unter anderem in der Schweiz eingesteckt haben, wobei Liuzzos Sohn Lamberto – der Sentenz zufolge - half.
Rufschädigung für das vatikanische Geldinstitut
Das Gericht ordnete die Beschlagnahme von insgesamt rund 38 Millionen Euro von den Angeklagten an, darüber hinaus eine Entschädigung für den moralischen Schaden und die Rufschädigung der IOR und ihrer Tochtergesellschaft SGIR in der Höhe von 23 Millionen Euro. Freigesprochen wurden die Angeklagten von Vorwürfen im Zusammenhang mit weiteren Grundstücksverkäufen, bei denen das Gericht keine Unterschlagung feststellen konnte. Caloias Anwälte haben Berufung gegen das Urteil eingelegt und plädieren auf Freispruch in den meisten Anklagepunkten.
Die erste Anwendung der Anti-Geldwäsche-Vorschriften 2018
Bei dem Prozess gegen die früheren Bankverantwortlichen fanden erstmals die 2018 eingeführten vatikanischen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche, Korruption und anderen schweren Verbrechen Einsatz.
(vatican news)
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