Impfung Impfung 

Vatikan: Keine Strafen für Nicht-Geimpfte

Eine Erklärung des Gouverneursamtes der Vatikanstadt erläutert, warum ein Dekret eine Corona-Schutzimpfung für Personen anordnet, die in direktem Kontakt zu Publikum stehen. Es gehe um den Schutz der Gemeinschaft – und den Respekt vor der Entscheidung des Einzelnen…

Wer im Vatikan an einer Stelle arbeitet, in der er regelmäßig Kontakt zu anderen Menschen hat – etwa an einem Bankschalter oder an der Kasse im Supermarkt –, sollte sich gegen Corona impfen lassen. Das hat die Päpstliche Kommission für die Vatikanstadt in einem Dekret angeordnet.

Der Text des Dekrets, das schon vom 8. Februar stammt, wurde erst unlängst bekannt und sorgte medial für einige Aufregung: Will der Vatikan etwa als erster Staat der Welt eine Zwangsimpfung anordnen?

Von Zwangsimpfung ist keine Rede

Eine Erklärung des Gouverneursamtes der Vatikanstadt erklärt nun an diesem Donnerstagnachmittag, dass es sich keineswegs so verhält. Vielmehr gehe es darum, einerseits die persönliche Entscheidung des Einzelnen über eine Impfung zu respektieren, andererseits aber auch die Gemeinschaft vor Infektionen zu schützen.

„Das Dekret“, so erläutert das ‚Governatorato‘, „soll Anweisungen geben, um die Gesundheit und das Wohlergehen der Arbeitenden, der Bürger und der Einwohner der Vatikanstadt zu schützen.“ Daher werde eine Reihe von Maßnahmen aufgezählt, die im Fall eines „außerordentlichen gesundheitlichen Notstands“, wie die Corona-Krise ihn darstellt, ergriffen werden können.

Alternative Lösungen

Dazu kann etwa gehören, einen Vatikanangestellten, der an seinem Arbeitsplatz häufigen Kontakt zu anderen Menschen hat und nicht gegen Corona geimpft werden will, zeitweise an einen weniger exponierten Platz zu versetzen.

Natürlich sei die Teilnahme des Einzelnen an einem Impfprogramm freiwillig; doch müsse auch darüber nachgedacht werden, „dass die eventuelle Verweigerung einer Impfung durch eine Person Risiken für ihn, für andere und für das Arbeitsumfeld mit sich bringen kann“. Daher könnten „um des Schutzes der Gemeinschaft willen“ für jemanden, der eine Impfung zurückweist, „ohne dafür gesundheitliche Gründe zu haben“, „alternative Lösungen für die weitere Erfüllung seiner Arbeitsaufgaben gefunden werden“.

 „Flexible, angemessene Antwort“

Das Dekret der Päpstlichen Kommission für die Vatikanstadt vom 8. Februar verweist auf eine Reihe von vatikaninternen Regeln für die Einstellung und den Gesundheitsschutz der am Heiligen Stuhl Beschäftigten. Darunter ist auch eine Anweisung von 2008, die 2011 überarbeitet wurde; in ihr wird verfügt, dass einem Vatikan-Angestellten, der sich gesundheitlichen Untersuchungen oder Maßnahmen verweigert, die Kündigung ausgesprochen werden kann.

Die Erklärung aus dem Gouverneursamt macht nun aber deutlich, in welchem Licht dieser Verweis zu lesen ist. Es gehe „in keinem Fall“ um das Bestrafen oder die „Repression“ von Impf-Verweigerern, sondern vielmehr um eine „flexible, angemessene Antwort“ auf die Herausforderung, einerseits „die Gesundheit der Gemeinschaft zu schützen“ und andererseits die „Freiheit der Entscheidung des Einzelnen“, was Impfungen angehe, zu respektieren.

Der Hinweis des Dekrets auf eine mögliche Entlassung von Impf-Verweigerern wird vom ‚Governatorato‘ nicht formell zurückgenommen, aber deutlich relativiert. Eine Impf-Pflicht gegen Corona besteht im Vatikan auch weiterhin nicht.

(vatican news – sk)

Letzte Aktualisierung am 19. Februar 2021, 12.31 Uhr

 

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

18. Februar 2021, 19:35