Vatikan/Polen: Disziplinarstrafen für zwei Bischöfe
Der ehemalige Danziger Erzbischof, Elawoj Leszek Glodz, und der ehemalige Bischof von Kalisch, Edward Janiak, dürfen in ihren früheren Diözesen nicht mehr an öffentlichen Gottesdiensten und „weltlichen Zusammenkünften“ teilnehmen. Dies teilte die Vatikanbotschaft in Warschau laut einem Bericht der Katholischen Nachrichten-Agentur am Montag mit. Zudem müssten beide Geistliche außerhalb ihrer Bistümer wohnen und jeweils eine „angemessene Summe“ an die Sankt-Josef-Stiftung zahlen. Die von Polens Bischofskonferenz 2019 gegründete Stiftung fördert Präventionsmaßnahmen gegen sexuelle Gewalt und hilft Missbrauchsopfern.
Zu konkreten Fehlern der beiden Bischöfe habe die Botschaft keine Angaben gemacht. Die Strafen seien jeweils das Ergebnis einer abgeschlossenen Untersuchung mutmaßlicher Versäumnisse der Bischöfe – in Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Geistliche sowie in anderen Fragen der Verwaltung ihrer Bistümer, wird die Vatikanvertretung zitiert.
Kinderschutzbeauftragter setzte sich für Untersuchungsverfahren ein
Elawoj Leszek Glodz war bis August 2020 Erzbischof in der Ostseestadt Danzig (Gdansk). Edward Janiak war von Papst Franziskus im Juni 2020 beurlaubt worden, im Oktober 2020 nahm der Papst den Rücktritt von Janiak als Bischof von Kalisch an. Nachdem in Polen gegen Janiak Vorwürfe laut geworden waren, hatte der Kinderschutzbeauftragte der Polnischen Bischofskonferenz, Erzbischof Wojciech Polak, im Mai 2020 angekündigt, er wolle nach den Vorschriften von Papst Franziskus ein Untersuchungsverfahren durch den Heiligen Stuhl herbeiführen.
(kna - pr)
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