Das Priesterkollegium von St. Peter erhält Übergangsnormen
VATICAN NEWS
Am liturgischen Gedenktag des heiligen Augustinus genehmigte Papst Franziskus die Übergangsnormen für das Kollegium der Priester des Petersdomes im Vatikan. Diese neuen Regeln sollen am 1. Oktober in Kraft treten. Ziel sei es, den Beginn einer Reform dieser antiken Institution zu fördern, deren Statut derzeit überarbeitet wird. Insbesondere soll der „Dienst der liturgischen und pastoralen Tätigkeit“ wiederbelebt werden, der bisher von den Kanonikern in der Vatikanbasilika hauptsächlich an Sonn- und Feiertagen durchgeführt wurde.
Die neuen Regeln
Nach den neuen Übergangsnormen erhalten die knapp 30 Kanoniker, also Priester von St. Peter, eine sogenannte „Kapitularvergütung“, die nicht mit anderen Aufträgen oder sonstigen Vergütungen für die in der Römischen Kurie und in anderen mit dem Heiligen Stuhl verbundenen Einrichtungen geleisteten Dienste kumuliert werden kann. Dies gelte auch für die sogenannten „Koadjutoren des Kapitels“, also Geistliche, die den Priestern in St. Petern beistehen und die ihre Arbeit in den liturgischen Feiern, in der Seelsorge und in anderen Bereichen verrichten. „Die Verwaltung der wirtschaftlichen Tätigkeiten, die mit dem Schatzmuseum und dem Verkauf der religiösen Gegenstände verbunden sind, werden der Dombauhütte ,Fabbrica di San Pietro´ anvertraut, die alle Angestellten des Kapitels einstellt“, heißt es weiter. Das Kapitel – also Priesterkollegium – werde weiterhin „das derzeitige Immobilien- und Finanzvermögen und die entsprechenden Einnahmen“ verwalten. Weiters wird festgelegt, dass die Kanoniker und Assistenten von der Dombauhütte bezahlt werden sollen.
Eine tausendjährige Geschichte
Das Kapitel der päpstlichen Basilika St. Peter im Vatikan besteht aus einem Kollegium von Priestern, die vom Papst als Kanoniker ernannt werden, sowie aus Koadjutoren. Es hat eine tausendjährige Geschichte, denn es wurde 1053 durch eine Bulle des Heiligen Leo IX. als Institution gegründet. Doch bereits zuvor gab es seit Jahrhunderten in der Konstantinischen Basilika – also in Alt-St. Peter – mit dem liturgischen Dienst und den Gebeten der Mönche aus verschiedenen Klöstern eine ähnliche Einrichtung. Seit dem Pontifikat von Papst Eugen IV. (1145-1153) wurde das Kapitel schrittweise in eine autonome Gemeinschaft umgewandelt und ging von einer klösterlichen zu einer kanonischen Struktur über.
Die Verpflichtungen
Von Anfang an umfassten die Aktivitäten des Kapitels verschiedene Bereiche: von der Liturgie bis zur Verwaltung des Vermögens der Basilika und ihrer Filialkirchen; von der Pastoral, mit der Betreuung des nahegelegenen Borgo-Viertels, wo die Mitarbeiter der Dombauhütte wohnten, bis zur Wohltätigkeit, mit verschiedenen sozialen Diensten. Seit dem 16. Jahrhundert, als mit dem Bau der neuen, jetzigen Basilika begonnen wurde, war die Geschichte des Kapitels mit der der „Fabbrica di San Pietro“ verflochten; es handelt sich um zwei getrennte Institutionen, die jedoch in der Person des Erzpriesters von St. Peter vereint waren. Derzeit ist dies der italienische Kardinal Mauro Gambetti.
Den Dienst des Gebets wiederentdecken
In den letzten Jahrzehnten habe sich - wie Benedikt XVI. bei seinem Treffen mit den Kanonikern am 7. Oktober 2007 betonte – „die Tätigkeit des Kapitels im Leben der Vatikanbasilika immer mehr auf die Wiederentdeckung seiner wahren ursprünglichen Funktionen ausgerichtet, die vor allem im Dienst des Gebets bestehen (...) Dies ist das eigentliche Wesen des Vatikankapitels und der Beitrag, den der Papst von Ihnen erwartet: Durch eure betende Anwesenheit am Petrusgrab daran zu erinnern, dass nichts vor Gott gestellt werden darf, dass die Kirche ganz auf ihn, auf seine Ehre ausgerichtet ist, dass der Primat des Petrus im Dienst der Einheit der Kirche steht und diese wiederum im Dienst des Heilsplans der Heiligsten Dreifaltigkeit.“ Die derzeitige Reform sei Teil dieses Weges, hieß es im Vatikan.
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