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Ein Bild vom Juli von der Anhörung des Staatssekretariats zum Prozess über Finanzanlagen in London Ein Bild vom Juli von der Anhörung des Staatssekretariats zum Prozess über Finanzanlagen in London  

Prozess im Vatikan vertagt: Verteidigung plädiert auf Freispruch

An diesem Dienstag fand die zweite zweistündige Anhörung im Verfahren wegen unerlaubten Umgangs mit Geldern des Staatssekretariats statt. Die Anwälte der zehn Angeklagten wiesen auf Verfahrensfehler hin und verlangten, die Videos der Verhöre von Monsignore Alberto Perlasca, der als Hauptzeuge gilt, zu sehen. Am Mittwoch sollen die Gerichtsverhandlungen fortgeführt werden.

Der große Finanzprozess im Vatikan rund um Kardinal Giovanni Angelo Becciu kommt weiter über formale Fragen nicht hinaus. Zehn Wochen nach dem Auftakt wurde der Prozess am Dienstag erneut vertagt. Am Mittwoch wollen die drei Richter um den Vorsitzenden Giuseppe Pignatone ihre Entscheidung verkünden, ob das Verhalten der Strafverfolgung hinsichtlich Zeugenbefragung und Sicherung von Beweismaterialien rechtens war. Im Fokus steht die Befragung des Hauptzeugen und nicht angeklagten Alberto Perlasca.

Der bislang größte Strafprozess der vatikanischen Justiz war Anfang Juli angekündigt worden und hatte Ende Juli begonnen. Nach mehrstündiger Verhandlung wurde er jedoch am ersten Prozesstag auf Oktober vertagt, unter anderem um weitere Beweismaterialien einzubringen. Die Verteidiger hatten auch mangelnde Vorbereitungszeit beklagt.

Die zehn Angeklagten, darunter Kardinal Becciu, sollen allesamt an dubiosen und äußerst verlustreichen Investitionen in eine Londoner Luxusimmobilie beteiligt gewesen sein. Mit Becciu sitzt zudem - infolge einer Rechtsanpassung durch Papst Franziskus im Frühjahr - erstmals ein Kardinal auf der Anklagebank. Er war an beiden Prozesstagen anwesend.

Die weiteren Angeklagten

Weitere Angeklagte sind unter anderem Beccius Sekretär Mauro Carlino, der Schweizer Finanzexperte und Ex-Präsident der vatikanischen Finanzaufsicht, Rene Brülhart, die Finanzmanager Gianluigi Torzi und Raffaele Mincione sowie die Sicherheitsberaterin Cecilia Marogna. Die Vorwürfe reichen von Amtsmissbrauch, Veruntreuung und Geldwäsche bis hin zu Betrug und Erpressung.

Die Verteidiger forderten am Dienstag unisono und wortstark eine sofortige Herausgabe aller Beweismaterialien - darunter Video- und Audioaufnahmen von Perlasca. Andernfalls könne der Prozess nicht fortgesetzt werden. Fraglich sei zudem, ob eine Befragung Perlascas ohne Anwälte überhaupt rechtens gewesen sei. Auch hierzu brauche es die Aufnahmen.

Beccius Anwalt zitierte dabei den Strafverfolger Alessandro Diddi, der beim Prozessauftakt eine Herausgabe der Aufnahmen zugesagt hatte, um sich zwei Wochen später, entgegen des richterlichen Erlasses, zu weigern. Begründung: Schutz der Persönlichkeitsrechte und „ernsthafte und nicht wiedergutzumachende Beeinträchtigung der Rechte“.

Strafverfolgung kritisiert Mängel

Diddi verteidigte und entschuldigte am Dienstag sein Vorgehen. Die Strafverfolgung sehe sich nicht imstande - physisch und finanziell -, die zu umfangreichen Audio- und Videoaufnahmen in Gänze zur Verfügung zu stellen, einzelne Elemente könnten zudem Beteiligte diskreditieren. Außerdem gebe es eine Abschrift der Befragungen. Diese halten die Verteidiger jedoch für unvollständig. Deshalb plädiert die Verteidigung darauf, wegen Nichtigkeit die Angeklagten freizusprechen.

Der Hauptzeuge Perlasca soll insgesamt fünfmal befragt worden seien - unter welchen Umständen, bleibt unklar. Er war viele Jahre Verwaltungsleiter der ersten Abteilung im Staatssekretariat. Er schloss im Auftrag Beccius und seines Nachfolgers Erzbischof Edgar Pena Parra erste Verträge mit den angeklagten Finanzmanagern Mincione und Torzi. Mittlerweile lebt er wieder in seiner Heimatdiözese Como und hält sich völlig im Hintergrund.

(kna/vatican news – mg)

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05. Oktober 2021, 16:36