Vatikan-Erklärung zu Sterbehilfe
Ein regionales Gesundheitsamt in Mittelitalien hatte im Fall eines LKW-Fahrers, der seit einem schweren Unfall an Bett gefesselt ist, Ärzten die Suizid-Beihilfe erlaubt. Grundlage für den Bescheid ist ein Urteil des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2019; eine genauere gesetzliche Regelung im Bereich Sterbehilfe steht noch aus.
Das Vatikan-Statement weist nun darauf hin, dass man sich hier auf „schwierigem und umstrittenem Terrain“ bewege; da genauere Informationen zum konkreten Fall des LKW-Fahrers nicht vorlägen, wolle man sich nur „allgemein“ äußern.
„Wirklich kein Problem für die Gesellschaft?“
Natürlich dürfe man das schwere Leiden des LKW-Fahrers nicht herunterspielen. Dennoch stelle sich die Frage, ob es die „adäquateste Antwort“ darauf sein könne, ihn darin zu „bestärken, sich das Leben zu nehmen“. „Stellt die grundsätzliche Legitimierung der Beihilfe zum Suizid wirklich kein Problem darf für eine Gesellschaft, die unterlassene Hilfeleistung als schweres Verbrechen einstuft und sich auch angesichts furchtbarer Verbrechen gegen die Todesstrafe engagiert?“
Das Statement wirft auch die Frage auf, ob eine Gesellschaft, „die sich für das Leben aller ihrer Mitglieder verantwortlich fühlt“, nicht andere Wege einschlagen sollte, „um auch in jedem Einzelnen die Wahrnehmung zu fördern, dass das eigene Leben eine Bedeutung hat und einen Wert auch für die anderen“.
Begleiten und Schmerzen stillen
Die Päpstliche Akademie für das Leben wirbt für „Begleitung“ von Patienten und für die „Logik der schmerzmildernden Pflege“; sie erinnert außerdem an die „Möglichkeit, alle Behandlungen einzustellen, die vom Patienten als überproportional angesehen werden“.
(vatican news – sk)
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