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Das Gebäude, in der sich die Büros der Glaubenskongregation im Vatikan befinden Das Gebäude, in der sich die Büros der Glaubenskongregation im Vatikan befinden 

Glaubenskongregation: Zwei Sektionen mit eigenem Sekretär

Die Glaubenskongregation soll neu aufgestellt werden. Dazu hat Papst Franziskus ein Motu proprio namens „Fidem servare“ veröffentlicht. Wie der Vatikan an diesem Montag mitteilte, ändert Franziskus mit dem Beschluss das Organigramm des früheren Heiligen Offiziums, in dem die Leiter der Lehr- und Disziplinarabteilungen getrennt sein sollen. Die bisherige dritte, für Eheangelegenheiten zuständige Abteilung wird mit der Reform der ersten Sektion zugeordnet.

Mario Galgano – Vatikanstadt

Papst Franziskus hat mit einem Motu proprio – also einem Beschluss – die interne Struktur der Glaubenskongregation geändert, indem er mit der Zuweisung von zwei verschiedenen Sekretären die Abteilungen für Lehr- und die Disziplinarbefugnisse noch strikter als zuvor trennte. Der Kardinalpräfekt des Dikasteriums wird also zwei Stellvertreter haben. Das Motu Proprio tritt sofort in Kraft, Personalien wurden allerdings noch nicht genannt. Ziel der Reform sei es, dem Bereich der Lehre und seiner grundlegenden Rolle bei der Förderung des Glaubens die gebührende Bedeutung beizumessen, ohne die disziplinarische Tätigkeit zu schmälern, nachdem jahrzehntelang viel Mühe und Personal für die Untersuchung von Missbrauchsfällen aufgewendet wurde. Mit ihrem eigenen Sekretär werde jede Sektion „mehr Kraft und mehr Autonomie“ haben, unterstreicht der Papst in seinem Schreiben.

Zum Nachhören - was steht im Motu proprio drin?

Den Glauben bewahren

„Fidem servare“ – so der Titel des Motu proprio – ziele darauf ab, den Glauben bewahren. Der Titel des Erlasses sei ausgewählt worden, weil dies, wie der Papst erklärt, „die Hauptaufgabe und das letzte Kriterium umschreibt, das im Leben der Kirche zu beachten ist“. Die Kongregation für die Glaubenslehre übernehme diese wichtige Aufgabe, „indem sie sowohl lehrmäßige als auch disziplinarische Zuständigkeiten übernimmt“, wie sie ihr von den Päpsten, insbesondere von Paul VI. und Johannes Paul II. übertragen wurden.

In Anbetracht der Erfahrungen, die die Kongregation im Laufe der Jahre in ihren verschiedenen Arbeitsbereichen gesammelt habe, und um ihr einen Ansatz zu geben, der für die Erfüllung ihrer Aufgaben besser geeignet sei, legte Franziskus fest, dass die Abteilung für Lehrangelegenheiten sowie die Abteilung für Disziplinarangelegenheiten jeweils von einem eigenen Sekretär koordiniert werden, der den Präfekten in seinem spezifischen Zuständigkeitsbereich unterstützt. Beide Sekretäre sollen in Zusammenarbeit mit dem Untersekretär und den jeweiligen Amtsleitern die Glaubenskongregation mitleiten.

Sektion das Lehramt

Die Sektion für die Glaubenslehre „befasst sich mit Angelegenheiten, die die Förderung und den Schutz der Glaubens- und Sittenlehre betreffen. Sie fördert auch Studien, die darauf abzielen, das Verständnis und die Weitergabe des Glaubens im Dienste der Evangelisierung zu vertiefen, damit sein Licht ein Kriterium für das Verständnis des Sinns der Existenz sein kann, insbesondere angesichts der Fragen, die der Fortschritt der Wissenschaften und die Entwicklung der Gesellschaft aufwerfen“, heißt es in dem Motu proprio weiter.

Sie prüft auch Dokumente, die von anderen Dikasterien veröffentlicht werden sollen, sowie Schriften und Meinungen, „die für den richtigen Glauben problematisch erscheinen, wobei sie den Dialog mit den Verfassern fördert und geeignete Abhilfemaßnahmen vorschlägt“. Diese Sektion ist mit der Untersuchung von Fragen im Zusammenhang mit den Personalordinariaten ehemaliger Anglikaner und der Gewährung von Eheauflösungen nach dem so genannten „privilegium fidei“ zuständig. Dies betrifft die Auflösung von Ehen zwischen zwei nicht getauften Personen oder zwischen einer getauften Person und einer nicht getauften Person. Zuvor war dafür eine eigene Sektion zuständig.

Disziplinarabteilung

Die Disziplinarabteilung befasst sich mit Straftaten, deren Untersuchung und Sanktionierung der Kongregation vorbehalten ist und die von dem hier ansässigen „Obersten Apostolischen Gerichtshof“ behandelt werden. Aufgabe der Sektion ist es, „die in den kanonischen Normen vorgesehenen Verfahren vorzubereiten und auszuarbeiten, damit die Kongregation in ihren verschiedenen Instanzen (Präfekt, Sekretär, Kirchenanwalt, Kongress, Ordentliche Sitzung, Kollegium zur Prüfung von Rekursen in Sachen delicta graviora) eine korrekte Rechtspflege fördern kann“.

Zu diesem Zweck fördert die Disziplinarabteilung „geeignete Ausbildungsinitiativen“ für Bischöfe und Rechtsanwender, „um ein korrektes Verständnis und eine korrekte Anwendung der kanonischen Normen, die ihren Zuständigkeitsbereich betreffen, zu fördern“.

(vatican news)

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14. Februar 2022, 12:00