Segen „Urbi et orbi“
Die Formulierung „Urbi et orbi“ geht auf die römische Antike zurück. Damals galt Rom als Inbegriff der Stadt (urbs) schlechthin und als Mittelpunkt des Erdkreises (orbis).
Mit dem Segen „Urbi et orbi“ verbunden ist ein vollkommener Ablass. Er bezieht sich nach katholischer Lehre auf alle zeitlichen Sündenstrafen. Voraussetzung für seinen Erhalt ist, dass die jeweilige Schuld durch Beichte, Kommunionempfang und Gebete sowie Werke der Buße schon getilgt ist.
Segen und Ablass gelten seit 1985 auch für alle Gläubigen, die die Zeremonie live im Fernsehen verfolgen. Für Radiohörer ist dies schon seit 1967 der Fall. Lange Zeit waren mit dem „Urbi et orbi“ auch Oster- beziehungsweise Weihnachtsgrüße des Papstes verbunden. Johannes Paul II. und Benedikt XVI. verlasen sie in mehr als 60 Sprachen. Franziskus verzichtet auf diesen Brauch.
Der Vatikan verwendet die Formel „Urbi et orbi“ außerdem für bestimmte Dokumente, die weltweite Geltung beanspruchen. Weitere Anlässe für ihren Gebrauch sind Selig- und Heiligsprechungen, besondere Ablässe sowie der erste Segen, den ein Papst nach seiner Wahl spendet.
(kna - skr)
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