Vatikan/D: Papst entlässt Priester aus Klerikerstand
Die Entlassung aus dem Klerikerstand entspricht der Höchststrafe für Geistliche im Kirchenrecht. Die Entscheidung ist zum 22. April 2022 rechtskräftig, wie das Bistum mitteilte.
Der Mann sei 1994 von einem staatlichen Gericht wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Bei einem anschließenden pastoralen Einsatz im Ausland habe er Ende der 1990er Jahre erneut sexuellen Missbrauch begangen.
Mehrfacher, teils schwerer sexueller Missbrauch
Nach einer Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft 2012 und der Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung habe das Bistum ein außergerichtliches kirchliches Strafverfahren auf dem Verwaltungsweg gegen den Mann geführt. Dieses Verfahren sei 2014 mit der Feststellung der Schuld abgeschlossen worden. Dem Priester sei die öffentliche Ausübung des priesterlichen Dienstes dauerhaft untersagt worden, ebenso habe er ein Kontaktverbot zu Kindern und Jugendlichen erhalten und habe das Bistum nicht verlassen dürfen. Eine während des Verfahrens eingegangene weitere Meldung habe das Strafmaß nicht verändert.
2021 meldeten sich laut der Bistums-Mitteilung weitere Betroffene mit Vorwürfen sexuellen Missbrauchs, die sich auf die späten 1970er bis Anfang der 1990er Jahre bezogen. Infolge dessen habe Bischof Stephan Ackermann die Durchführung einer erneuten kirchenrechtlichen Voruntersuchung angeordnet. Das Bistum habe die Meldungen an die Staatsanwaltschaft übergeben und der Bischof habe ebenso die römische Glaubenskongregation informiert. Nachdem die Staatsanwaltschaft die Verfahren wegen Verjährung eingestellt habe, sei die kirchenrechtliche Voruntersuchung weitergeführt worden. Sie endete im Januar 2022 mit der Feststellung des mehrfachen, teils schweren sexuellen Missbrauchs. Das Ergebnis wurde der römischen Glaubenskongregation gemeldet.
Der Geistliche habe nun selbst um die Entlassung aus dem Klerikerstand gebeten, fügte das Bistum hinzu. Verbunden mit der Bitte waren ein Schuldanerkenntnis und der Wunsch, moralische wie finanzielle Verantwortung für die schweren Straftaten zu übernehmen.
Papst Franziskus habe diesem Antrag auf Entlassung nun entsprochen. Durch die Entlassung aus dem Klerikerstand kommt es nun zu keinem kirchlichen Strafverfahren mehr; die betroffenen Personen müssen infolgedessen nicht mehr als Zeugen aussagen.
(pm – pr)
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