Missbrauch: „Vademecum“ auf neuestem Stand
Stefan von Kempis – Vatikanstadt
Der Titel ist ein bisschen sperrig: „Vademecum zu einigen Fragen in den Verfahren zur Behandlung von Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Kleriker“. Gemeint ist die Version 2.0 des Handbuchs, dessen erste Ausgabe vor zwei Jahren erschien. Es soll den kirchlichen Verantwortlichen bei der korrekten kirchenrechtlichen Bearbeitung von Fällen helfen, in denen ein Kleriker wegen einer Straftat gegen das sechste Gebot mit Minderjährigen beschuldigt wird.
Der Text hat nicht Gesetzeskraft; er ist eine Handreichung für Entscheider im kirchlichen Bereich. Bei seiner Kurienreform, die am Pfingstsonntag in Kraft getreten ist, hat Papst Franziskus die Bereiche im Glaubensdikasterium, bei denen es um Fragen der Lehre und um Missbrauchsfälle geht, deutlicher voneinander getrennt.
Ausdrückliche Bitte um Rückmeldungen
Die Macher des Handbuchs aus dem Vatikan haben den Eindruck, dass schon die erste Ausgabe des Vademecums „dazu beigetragen hat, die Praxis zu vereinheitlichen“, was den Umgang mit Missbrauchsfällen im kirchlichen Bereich betrifft. Erforderlich wurde die Aktualisierung des Handbuchs vor allem, weil in der Zwischenzeit einige Bewegung ins Kirchenrecht gekommen ist. Vor allem sind im letzten Dezember Reformen im Strafrecht in Kraft getreten.
Eher selten ist es bei einem Text aus dem Vatikan, dass seine Autoren ausdrücklich um Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge bitten. Das Handbuch soll auch künftig immer wieder aktualisiert werden.
(vatican news)
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