Heiliger Stuhl tritt UN-Klimarahmenkonvention bei
Die für den Beitritt zur Klimarahmenkonvention nötige Urkunde wurde am vergangenen Mittwoch durch den Ständigen Beobachter des Heiligen Stuhls bei den Vereinten Nationen, Erzbischof Gabriele Caccia, beim UN-Generalsekretariat hinterlegt. Sobald es die rechtlichen Anforderungen des Pariser Abkommens möglich machten, wolle der Heilige Stuhl für den Staat der Vatikanstadt auch die Beitrittsurkunde zu diesem Abkommen hinterlegen, wird in der Mitteilung weiter angekündigt. Formal gesehen muss ein Staat bereits seit mindestens zwei Monaten der Klimarahmenkonvention beigetreten sein, bevor er sich dem Pariser Klimaabkommen anschließen kann.
Ein Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels
In einem offiziellen Vermerk wird klargestellt, dass das Ziel der bereits hinterlegten und der folgenden Beitrittsurkunde - denen jeweils eine Erklärung beigefügt ist - darin besteht, dass der Heilige Stuhl „einen Beitrag leistet und die Bemühungen aller Staaten moralisch unterstützt, im Einklang mit ihren gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und ihren jeweiligen Fähigkeiten an einer wirksamen und angemessenen Antwort auf die Herausforderungen mitzuwirken, die der Klimawandel für unsere Menschheit und unser gemeinsames Haus bringt“.
In seiner Videobotschaft zum High Level Climate Ambition Summit am 12. Dezember 2020, aus der die Mitteilung ebenfalls zitiert, hatte Papst Franziskus daran erinnert, dass der Klimawandel nicht nur Auswirkungen auf die Umwelt habe, sondern auch ethische, sozioökonomische und politische Folgen, die eine Verantwortung zur Förderung einer „Kultur der Fürsorge“ insbesondere für die Schwächsten der Gesellschaft erforderten.
Solidarität und Verantwortung für ein neues Entwicklungsmodell
Es gelte, dieses Engagement zu teilen, indem wir uns dem Dialog darüber öffnen, „wie wir die Zukunft des Planeten gestalten“, so der Heilige Stuhl mit Blick auf die entsprechende Aufforderung von Papst Franziskus in Laudato si'. Die Hoffnung sei, dass die Klimarahmenkonvention und das Pariser Abkommen, wie auch in der Botschaft des Papstes an den jüngsten COP-26-Klimagipfel in Glasgow dargelegt, dazu beitragen können, „eine starke Konvergenz aller“ in dem Bestreben zu fördern, einen Kurswechsel einzuleiten, um von der „Kultur der Aussonderung“ zur Verwirklichung eines „ganzheitlicheren und umfassenderen Entwicklungsmodells, das auf Solidarität und Verantwortung beruht“, überzugehen. Es handele sich hierbei um zwei Werte, „die die Umsetzung des Übereinkommens und des Pariser Abkommens untermauern müssen und die die Bemühungen des Heiligen Stuhls in diesem Umsetzungsprozess leiten werden“.
Weltweit ratifizierte Abkommen
Die UN-Klimarahmenkonvention (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) ist das internationale, multilaterale Klimaschutzabkommen der Vereinten Nationen zu dem Ziel, eine vom Menschen verursachte Störung des Klimasystems gefährlichen Ausmaßes zu verhindern. Die Konvention wurde 1992 im Rahmen der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro ins Leben gerufen und trat zwei Jahre später in Kraft. Mittlerweile haben nahezu alle Staaten der Welt die UNFCCC ratifiziert.
Auf der Klimakonferenz in Paris 2015 hatten sich alle damaligen Vertragsparteien der UNFCCC, also mehr als 190 Staaten (darunter auch die Europäische Union) darauf geeinigt, Maßnahmen zu ergreifen, um die Erderwärmung auf höchstens 2 Grad Celsius zu begrenzen und Anstrengungen zu unternehmen, sie darüber hinaus auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.
(vatican news - cs)
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