P. Markus Graulich P. Markus Graulich 

Vatikan: Kritik an Arbeitsrechts-Reform

Der vatikanische Kirchenrechtler Markus Graulich hat kritische Anfragen an die Reform, die die katholische Kirche in Deutschland im kirchlichen Arbeitsrecht durchführen will.

Das schreibt der deutsche Ordensmann, der Untersekretär im päpstlichen Dikasterium für die Gesetzestexte ist, in der neuen Ausgabe der „Herder-Korrespondenz“. „Wie kirchlich ist kirchliches Arbeitsrecht, das sich von der Morallehre der Kirche verabschiedet?“

Die sogenannten Loyalitätsobliegenheiten im Arbeitsrecht für Mitarbeitende im kirchlichen Bereich „sollen die Sendung und die Glaubwürdigkeit kirchlichen Handelns garantieren“, so Pater Graulich. Sie würden aber in der katholischen Kirche in Deutschland, darunter im Reformprojekt „Synodaler Weg“, derzeit „massiv infrage gestellt“.

„Wozu braucht es dann noch ein eigenes kirchliches Arbeitsrecht?“

Graulich weist darauf hin, dass ein Entwurf für eine neue Grundordnung nicht mehr von „Loyalitätsobliegenheiten kirchlicher Mitarbeiter“ spricht, „sondern nur mehr von ‚Anforderungen‘ im Blick auf die Dienstverhältnisse“. Die vorgeschlagenen Änderungen des kirchlichen Arbeitsrechts sind aus seiner Sicht „eng mit Bestrebungen verbunden, die Sittenlehre beziehungsweise die Moral der Kirche aufzugeben oder sie entsprechend zu verändern“.

Zu den Grundpflichten der Gläubigen gehöre es laut Kirchenrecht, „auch in ihrem eigenen Verhalten, immer die Gemeinschaft mit der Kirche zu wahren“ (can. 209 §1 CIC). Graulich: „Dies gilt besonders für diejenigen, die an der Sendung der Kirche mitarbeiten; alles andere ist unglaubwürdig. Wenn nun aber keine der Sittenlehre der Kirche entsprechenden Ansprüche mehr an die Mitarbeiter gestellt werden – wozu braucht es dann noch ein eigenes kirchliches Arbeitsrecht?“

Hintergrund

Die Regeln für die rund 790.000 Beschäftigten der katholischen Kirche und der Caritas in Deutschland sollen sich grundlegend ändern. Im Entwurf der Deutschen Bischofskonferenz für eine neue „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ heißt es unter anderem, die private Lebensgestaltung, „insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre“ der Beschäftigten, solle keinen Anlass mehr für Kündigungen bieten, falls diese nicht im Einklang mit der kirchlichen Lehre stehe.

(herder korrespondenz – sk)
 

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25. Juli 2022, 15:40