Bischofssynode: „Synodaler Prozess in der Tradition des Konzils“
Den Geist des Zweiten Vatikanums in der Kirche umzusetzen und zu fördern, dieser Aufgabe hat sich die Bischofssynode, selbst „Frucht dieser ökumenischen Versammlung“, verschrieben. Denn mit der Einsetzung des „Synodus Episcoporum“ gegen Ende des Konzils (15. September 1965) sei Papst Paul VI. den „Forderungen zahlreicher Konzilsväter” nachgekommen, erinnert das Generalsekretariat der Bischofssynode in seinem Schreiben von diesem Montag. Doch die Aufgabe, „im Leben und in der Sendung der Kirche den Stil des Zweiten Vatikanischen Konzils fortzusetzen und im Volk Gottes die lebendige Aneignung seiner Lehre zu fördern“ sei noch lange nicht abgeschlossen, räumen die Synodenverantwortlichen ein.
Bischofssynode im Dienst des Konzils
Im Lauf der Jahrzehnte habe sich die Synode jedoch „stets in den Dienst des Konzils gestellt und ihrerseits dazu beigetragen, das Antlitz der Kirche zu erneuern, in immer tieferer Treue zur Heiligen Schrift und zur lebendigen Tradition und im aufmerksamen Hören auf die Zeichen der Zeit“. Auch die verschiedenen Versammlungen der Bischofssynode, die in der Zwischenzeit einberufen worden seien, seien jeweils „jede auf ihre Weise, vom Lebenssaft des Konzils durchdrungen“ gewesen und hätten die Möglichkeit geboten, dessen Lehren zu vertiefen, sein Potential angesichts neuer äußerer Umstände zu erschließen und die Inkulturation unter den verschiedenen Völkern zu fördern.
Auch der derzeit laufende Synodale Prozess, der gerade in seine kontinentale Phase eingetreten ist, stehe „in der Tradition des Konzils“, selbst wenn der Begriff als solches „nicht ausdrücklich“ in den Dokumenten der Versammlung zu finden sei, betonen die Synodenverantwortlichen in ihrem Schreiben. „Die Magna Charta der Synode 2021-2023 ist die Lehre des Konzils über die Kirche, insbesondere seine Theologie des Volkes Gottes, eines Volkes, das ,die Würde und die Freiheit der Kinder Gottes zu seiner Bedingung hat, in dessen Herzen der Heilige Geist wie in einem Tempel wohnt‘ (Lumen Gentium 9)“, unterstreicht das Synodensekretariat am Vortag des Jubiläums. „Gemeinschaft, Teilhabe und Sendung“, also die „Schlüsselwörter“, die Papst Franziskus in den Titel des Synodenprozesses aufgenommen wissen wollte, seien „eminent konziliare Begriffe“.
Bereits Benedikt XVI. habe bekräftigt, dass „die synodale Dimension konstitutiv für die Kirche“ sei. Ähnlich habe sich Franziskus geäußert, als er zum 50. Jahrestag der Einsetzung der Bischofssynode betonte, dass Synodalität „der Weg ist, den Gott von der Kirche des dritten Jahrtausends erwartet“ (17. Oktober 2015).
Einzigartiger Konsultationsprozess
Der Synodale Prozess auf Weltebene startete vor genau einem Jahr mit den Konsultationen in den Ortskirchen, deren Ergebnisse nun in eine kontinentale Phase überführt werden. Abschließend werden die Teilnehmer an der Versammlung der Bischofssynode im Oktober 2023 zum Thema „Für eine synodale Kirche: Gemeinschaft, Teilhabe und Sendung“ in Rom ein Dokument erarbeiten, das Papst Franziskus als Grundlage zur Abfassung seines Postsynodalen Schreibens und für eventuelle Reformen auf Weltkirchenebene dienen soll. Der für diese Synode angestoßene weltweite Konsultationsprozess sei in dieser Form und Größenordnung „einzigartig“, betonte das Generalsekretariat der Bischofssynode bei der Vorstellung der ersten Zwischenergebnisse in der vergangenen Woche im Vatikan.
(pm - cs)
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