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Der Palazzo della Cancelleria, Sitz der Apostolischen Signatur Der Palazzo della Cancelleria, Sitz der Apostolischen Signatur 

Deutscher wird beigeordneter Kirchenanwalt an der Signatur

Der Deutsche Matthias Ambros wird beigeordneter Kirchenanwalt („Justizpromotor“) in der Apostolischen Signatur. Die Ernennung durch den Papst wurde an diesem Freitag bekannt gegeben.

Ambros wurde 1979 in Freyung geboren und wurde 2021 als Offizial an die Signatur berufen. Seit 2020 lehrt er Kir­chen­recht an der Päpst­li­chen Uni­ver­si­tät Gre­go­ria­na in Rom. Dabei beschäf­tigt sich Ambros u.a. mit The­men der kirch­li­chen Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit, des kano­ni­schen Ver­wal­tungs­rechts sowie des Pro­zess­rechts als Forschungsschwerpunkt. 2022 wurde er als Mitglied des Dikasteriums für die Kultur und die Bildung berufen. Als „beigeordneter Justizpromotor“ folgt er auf Paweł Malecha, der im gleichen Zug von Papst Franziskus zum Justizpromotor befördert wurde.

Freude in der Heimatdiözese

In seiner Heimatdiözese wurde die Nachricht von der Ernennung Ambros' mit Freude aufgenommen. Zu den ers­ten Gra­tu­lan­ten gehör­te Bischof Ste­fan Oster: ​„Es ist die zwei­te Beför­de­rung inner­halb kür­zes­ter Zeit, die Dr. Mat­thi­as Ambros zu Teil wird. Das zeigt, dass sein juris­ti­sches Fach­wis­sen und sei­ne Gewis­sen­haf­tig­keit auf höchs­ter Ebe­ne in Rom geschätzt wer­den. Das freut mich, da ich Dr. Ambros als äußerst pflicht­be­wuss­ten und kom­pe­ten­ten Pries­ter unse­res Bis­tums schätze.“

Die Figur des Kirchenanwaltes

Ein Kirchenanwalt beziehungsweise Justizpromotor hat in kirchlichen Verfahren von Amts wegen das öffentliche Wohl zu vertreten. Dabei wirkt er als Pro­zess­par­tei mit, indem er den Rich­tern sein Votum pro rei veri­ta­te vor­legt. In Dis­zi­pli­nar- und Straf­ver­fah­ren ist der Kir­chen­an­walt als kla­gen­de Par­tei am Pro­zess betei­ligt. An der Apos­to­li­schen Signa­tur wirkt ein Kir­chen­an­walt, der i.d.R. von zwei wei­te­ren stell­ver­tre­ten­den Kir­chen­an­wäl­ten unter­stützt wird. Dem Unter­se­kre­tär eines Dikas­te­ri­ums gleich­ge­stellt unter­stüt­zen die Kir­chen­an­wäl­te ins­be­son­de­re den Sekre­tär des Gerichts in der Erle­di­gung der ordent­li­chen Lei­tungs­auf­ga­ben der Apos­to­li­schen Signatur.

Über die Apostolische Signatur

Die Apostolische Signatur ist das höchste Gericht der Römischen Kurie. Dort werden Fälle der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie der Verwaltungsgerichtbarkeit verhandelt, neben administrativen Angelegenheiten, die das Justizsystem selbst betreffen.

Im Einzelnen sind dies drei Zustän­dig­kei­ten: 1. Als Kas­sa­ti­ons­ge­richt ist sie zustän­dig für Beschwer­den gegen Ent­schei­dun­gen der Rota Roma­na. 2. Als Ver­wal­tungs­ge­richt rich­tet sie über die Recht­mä­ßig­keit von Ent­schei­dun­gen, die von Dikas­te­ri­en der Römi­schen Kurie erlas­sen oder gebil­ligt wur­den. 3. Als Gerichts­auf­sichts­be­hör­de beauf­sich­tigt sie gleich­sam als Jus­titz­mi­nis­te­ri­um die ord­nungs­ge­mä­ße Rechts­pfle­ge aller kirch­li­chen Gerich­te. Gelei­tet wird die Apos­to­li­sche Signa­tur von Domi­ni­que Kar­di­nal Mam­ber­ti als Prä­fekt sowie von Bischof Andrea Ripa als Sekre­tär. Das Rich­ter­kol­le­gi­um besteht der­zeit aus 23 Kar­di­nä­len und Bischö­fen, die neben­amt­lich ihren Dienst ausüben.

(vatican news/bistum passau - cs)

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20. Januar 2023, 11:46