Deutscher wird beigeordneter Kirchenanwalt an der Signatur
Ambros wurde 1979 in Freyung geboren und wurde 2021 als Offizial an die Signatur berufen. Seit 2020 lehrt er Kirchenrecht an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom. Dabei beschäftigt sich Ambros u.a. mit Themen der kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit, des kanonischen Verwaltungsrechts sowie des Prozessrechts als Forschungsschwerpunkt. 2022 wurde er als Mitglied des Dikasteriums für die Kultur und die Bildung berufen. Als „beigeordneter Justizpromotor“ folgt er auf Paweł Malecha, der im gleichen Zug von Papst Franziskus zum Justizpromotor befördert wurde.
Freude in der Heimatdiözese
In seiner Heimatdiözese wurde die Nachricht von der Ernennung Ambros' mit Freude aufgenommen. Zu den ersten Gratulanten gehörte Bischof Stefan Oster: „Es ist die zweite Beförderung innerhalb kürzester Zeit, die Dr. Matthias Ambros zu Teil wird. Das zeigt, dass sein juristisches Fachwissen und seine Gewissenhaftigkeit auf höchster Ebene in Rom geschätzt werden. Das freut mich, da ich Dr. Ambros als äußerst pflichtbewussten und kompetenten Priester unseres Bistums schätze.“
Die Figur des Kirchenanwaltes
Ein Kirchenanwalt beziehungsweise Justizpromotor hat in kirchlichen Verfahren von Amts wegen das öffentliche Wohl zu vertreten. Dabei wirkt er als Prozesspartei mit, indem er den Richtern sein Votum pro rei veritate vorlegt. In Disziplinar- und Strafverfahren ist der Kirchenanwalt als klagende Partei am Prozess beteiligt. An der Apostolischen Signatur wirkt ein Kirchenanwalt, der i.d.R. von zwei weiteren stellvertretenden Kirchenanwälten unterstützt wird. Dem Untersekretär eines Dikasteriums gleichgestellt unterstützen die Kirchenanwälte insbesondere den Sekretär des Gerichts in der Erledigung der ordentlichen Leitungsaufgaben der Apostolischen Signatur.
Über die Apostolische Signatur
Die Apostolische Signatur ist das höchste Gericht der Römischen Kurie. Dort werden Fälle der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie der Verwaltungsgerichtbarkeit verhandelt, neben administrativen Angelegenheiten, die das Justizsystem selbst betreffen.
Im Einzelnen sind dies drei Zuständigkeiten: 1. Als Kassationsgericht ist sie zuständig für Beschwerden gegen Entscheidungen der Rota Romana. 2. Als Verwaltungsgericht richtet sie über die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen, die von Dikasterien der Römischen Kurie erlassen oder gebilligt wurden. 3. Als Gerichtsaufsichtsbehörde beaufsichtigt sie gleichsam als Justitzministerium die ordnungsgemäße Rechtspflege aller kirchlichen Gerichte. Geleitet wird die Apostolische Signatur von Dominique Kardinal Mamberti als Präfekt sowie von Bischof Andrea Ripa als Sekretär. Das Richterkollegium besteht derzeit aus 23 Kardinälen und Bischöfen, die nebenamtlich ihren Dienst ausüben.
(vatican news/bistum passau - cs)
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