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Pacem in terris: Ein weiterhin relevantes diplomatisches Erbe

Vor 60 Jahren erschien die letzte Enzyklika von Johannes XXIII. ,Pacem in terris'. Die Enzyklika, die zwei Monate vor dem Tod von Papst Johannes XXIII. im Jahr 1963 erschien, wird als sein Testament angesehen.

Pacem in terris spiegelte den Willen der Kirche wider, sich angesichts des Kalten Kriegs für Entspannung und den internationalen Frieden zu engagieren. Das Erscheinungsjahr 1963 war ein wichtiges Jahr nicht nur für das Konzil, sondern auch wegen der Folgen der Kubakrise. Damals warf der Papst all sein diplomatisches Gewicht in die Waagschale, um eine Eskalation des Konfliktes zu vermeiden. 

Das Schreiben sei die Grundlage für kirchliche und lehramtliche Äußerungen zur Friedensethik, sagt Elmar Nass von der Kölner Hochschule für Katholische Theologie. Er sprach mit Radio Horeb über die Enzyklika. Pacem in Terris gelte als Magna Charta der Menschenrechte und Papst Johannes XXIII. als Wegbereiter einer neuen Haltung der Kirche zu den Menschenrechten, so der Theologe.

Hier hören Sie das Interview mit Prof. Nass

„Es geht nicht nur, wie es in der heutigen Rezeption viele betonen, um Friedensethik, sondern tatsächlich um eine ganzheitliche Sicht auf den Menschen“, erläuterte Professor Nass. Abgeleitet aus der Heilsordnung Gottes werde darauf geschaut, was die Würde des Menschen und die Natur des Menschen ausmache und was zu einem guten Zusammenleben der Menschen dazugehöre, so Nass:

„Und daraus wird dann abgeleitet, dass die Würde des Menschen auch bedeutet, dass sie unmittelbare Konsequenzen darauf hat, wie auch das Zusammenleben im Kleinen der Menschen zu gestalten ist und zwar nach christlichem Vorbild bis hin, wie auch die Völkergemeinschaft gestaltet werden soll, wie also auch Gemeinschaften innerhalb einer Gesellschaft, aber auch ganze Völker miteinander umgehen sollen.“

Die Bedeutung der Menschenrechte

Und da sei es tatsächlich so, dass sich der damalige Papst „ganz eindeutig“ zu den Menschenrechten bekannt habe:

„Die Inhalte der Menschenrechte hat die Kirche immer auch befürwortet. Es war jedoch immer ein Problem hinsichtlich der Begründung. Da hat die kirchliche Lehre natürlich eine andere als die säkulare und die gottlose Begründung durch die Französische Revolution. Aber in der Enzyklika wird auch ganz ausdrücklich genau dieser Aspekt der Menschenrechte noch mal ins Zentrum gerückt, eben fest begründet in der christlichen Heilsordnung. Und letztlich wird die geistliche Rückbindung zur eigentlichen Begründung.“

Die Begründung dieser Friedensordnung werde nicht nur einerseits im Naturrecht gesehen, das der Papst sehr stark immer wieder in den Mittelpunkt stelle, führte Nass weiter aus: „Daraus wird ein Gemeinwohlbegriff abgeleitet, und daraus folgt natürlich eben auch diese friedensethische Konsequenz.“

Nur wenn es einen guten Willen von allen gibt

Der Jesuit Pierre de Charentenay sagt gegenüber Radio Vatikan über die Relevanz dieses Textes in der aktuellen Friedenssuche:

„Die Enzyklika ist auch in der Frage der internationalen Institutionen innovativ. Johannes XXIII. spricht darin von einer Weltautorität, die durch die UNO repräsentiert wird, deren Arbeit der Papst fördert, obwohl er sich ihrer Grenzen bewusst ist. Diese Fragen rund um eine globale Autorität wurden bereits von Pius XII. und dem italienischen Jesuiten Taparelli diskutiert. Es gibt diese kleine Tradition rund um die Weltautorität, die Papst Johannes XXIII. unterstützte und versuchte, sie detailliert darzustellen, wohl wissend, dass die Vereinten Nationen nicht ganz dem entsprachen, was er sich gewünscht hätte. Die Vereinten Nationen sind eine Versammlung von Ländern, die nur funktioniert, wenn es einen guten Willen von allen gibt. Nun haben einige Großmächte immer noch Großmachtinstinkte, wie es während des Kalten Krieges der Fall war. Gleichzeitig haben die Vereinten Nationen ihre Grenzen, was auch der Papst erkannt hat, und gleichzeitig sind sie der einzige Ort, an dem es eine mögliche globale Autorität gibt.“

(radio horeb/vatican news – mg)

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11. April 2023, 12:28