Vatikan: „Keine Verletzung des Beichtgeheimnisses“
Italienische Medien hatten zuletzt berichtet, in dem Fall der vor 40 Jahren verschwundenen Vatikanbürgerin werde eine alte Spur neu aufgerollt. Demnach gehe aus Vatikan-Akten hervor, dass der Onkel der damals 15-jährigen Emanuela deren ältere Schwester sexuell belästigt haben soll.
Der Vatikan hatte diesbezüglich Fragen erhalten, auf die Vatikansprecher Matteo Bruni in einer Erklärung von Mittwochabend Bezug nimmt: „Bezüglich der Nachricht, die einen Verwandten von Emanuela betrifft, ist festzustellen, dass die betreffende Korrespondenz ausdrücklich darauf hinweist, dass es keine Verletzung des sakramentalen Beichtgeheimnisses gegeben hat“, so der Sprecher.
Die Wahrheit herausfinden
Der Heilige Stuhl teile den Wunsch der Familie, die Wahrheit herauszufinden, und hoffe, „dass zu diesem Zweck alle Untersuchungshypothesen erforscht werden“, heißt es in der Erklärung weiter. Die Vatikanjustiz arbeite „aktiv mit den zuständigen italienischen Behörden zusammen“, bekräftigte Bruni. In diesem Sinne seien am 19. April alle verfügbaren Unterlagen zu dem Fall an die italienischen Ermittlungsbehörden übergeben worden – „einschließlich derjenigen, die in den vergangenen Monaten im Rahmen der Ermittlungen gesammelt wurden“, ergänzte Bruni.
Am 22. Juni 1983 verschwand Emanuela Orlandi, die 15-jährige Tochter eines Vatikanangestellten. Bis heute wurde sie nicht gefunden; der Fall sorgt seit Jahren für Spekulationen und Verschwörungstheorien. Auf Wunsch der Familie hatte der Vatikan im Januar 2023 neue Ermittlungen aufgenommen, deren Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft Rom übergeben wurden.
(vatican news – pr)
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