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Glaubensdikasterium: Sakramente für Geschiedene in einer neuen Partnerschaft

Auf der Website des Dikasteriums für die Glaubenslehre – vormals Glaubenskongregation – wurden die Antworten auf eine Reihe von Fragen veröffentlicht, die der emeritierte Prager Kardinal-Erzbischof Dominik Duka gestellt hatte: Bei neuen Partnerschaften seien alle Priester aufgerufen, einen Weg der Unterscheidung vorzuschlagen, der „das mütterliche Gesicht der Kirche“ zeige, heißt es in den Antworten.

L'Osservatore Romano

Das apostolische Schreiben Amoris laetitia von Papst Franziskus eröffnet die Möglichkeit des Zugangs zu den Sakramenten der Versöhnung und der Eucharistie, wenn es in einem bestimmten Fall „Einschränkungen gibt, die die Verantwortung und die Schuld mildern“. Dies ist eine der Antworten, die auf der Website des Dikasteriums für die Glaubenslehre auf eine „Reihe von Fragen“ zur „Spendung der Eucharistie an Geschiedene, die in einer neuen Verbindung leben“ veröffentlicht wurden. Die Fragen waren dem Dikasterium am 13. Juli von Kardinal Dominik Duka, dem emeritierten Erzbischof von Prag, im Namen der tschechischen Bischofskonferenz vorgelegt worden.

Im Text des Dikasteriums heißt es, dass es sich um einen Prozess der Begleitung handelt, der „nicht notwendigerweise mit den Sakramenten endet, sondern auf andere Formen der Integration in das Leben der Kirche ausgerichtet sein kann: eine stärkere Präsenz in der Gemeinde, die Teilnahme an Gebets- oder Reflexionsgruppen oder die Beteiligung an verschiedenen kirchlichen Diensten“.

Ausübung der „via caritatis“

Wir befänden uns also in der Gegenwart der pastoralen Begleitung als Ausübung der „via caritatis“, die nichts anderes sei als eine Einladung, den Weg Jesu „der Barmherzigkeit und der Integration“ zu gehen. Dann erinnerte das Glaubensdikasterium daran, dass am 5. September 2016 die Bischöfe der Pastoralregion Buenos Aires für ihre Priester einen erläuternden Text des apostolischen Schreibens mit dem Titel Grundlegende Kriterien für die Anwendung von Kapitel VIII von Amoris laetitia vorbereitet hätten, in dem sie betonten, dass „es nicht angebracht ist, von ,Genehmigungen' für den Zugang zu den Sakramenten zu sprechen, sondern von einem Prozess der Unterscheidung, der von einem Seelsorger begleitet wird“. Es handele sich um eine „persönliche und pastorale“ Unterscheidung (AL 300).

Man müsse bedenken, dass Amoris laetitia, wie Papst Franziskus in seinem Brief an den Delegierten der Pastoralregion Buenos Aires in Erinnerung gerufen habe, das Ergebnis „der Arbeit und des Gebets der ganzen Kirche, unter Vermittlung zweier Synoden und des Papstes“ sei. Dieses Dokument stütze sich auf das „Lehramt der vorangegangenen Päpste, die bereits die Möglichkeit anerkannt haben, dass Geschiedene in neuen Verbindungen Zugang zur Eucharistie haben“, vorausgesetzt, sie verpflichten sich, „in voller Enthaltsamkeit zu leben, d.h. sich der den Eheleuten eigenen Handlungen zu enthalten“, wie es Johannes Paul II. vorgeschlagen hatte. Oder sie „verpflichten sich, ihre Beziehung ... als Freunde zu leben“, wie von Benedikt XVI. vorgeschlagen hatte. Papst Franziskus halte „den Vorschlag der vollen Enthaltsamkeit für die Geschiedenen und Wiederverheirateten in einer neuen Verbindung aufrecht, räumt aber ein, dass es Schwierigkeiten geben kann, sie zu praktizieren, und erlaubt daher in bestimmten Fällen, nach angemessener Unterscheidung, die Spendung des Sakraments der Versöhnung, auch wenn man der von der Kirche vorgeschlagenen Enthaltsamkeit nicht treu sein kann“.

Gehorsam des Verstandes und des Willens

Andererseits unterstreicht jetzt das Dikasterium, dass das apostolische Schreiben Amoris laetitia ein „Dokument des ordentlichen päpstlichen Lehramtes ist, dem alle den Gehorsam des Verstandes und des Willens entgegenbringen sollen“. Darin heißt es, dass „die Priester die Aufgabe haben, die betreffenden Personen auf dem Weg der Unterscheidung gemäß der Lehre der Kirche und den Richtlinien des Bischofs zu begleiten“. In diesem Sinne sei es möglich, ja sogar „wünschenswert, dass der Ordinarius einer Diözese bestimmte Kriterien festlegt, die den Priestern in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche bei der Begleitung und Unterscheidung von Geschiedenen in einer neuen Verbindung helfen können“. In seiner Reihe von Fragen bezog sich Kardinal Duka auf den Text der Bischöfe der Pastoralregion Buenos Aires und fragte, ob die Antwort von Papst Franziskus auf die Frage der Pastoralabteilung derselben Diözese Buenos Aires als eine Bestätigung des ordentlichen Lehramtes der Kirche angesehen werden könne. Das Dikasterium bejaht zweifellos, dass die beiden Dokumente, wie es im Reskript zu den Acta Apostolicae Sedis heißt, „velut Magisterium authenticum“, d.h. als authentisches Lehramt, veröffentlicht werden.

Auf die Frage von Kardinal Duka, wer die gegebene Situation der betreffenden Paare beurteilen solle, betont das Dikasterium, dass es darum gehe, einen Weg der pastoralen Begleitung für die Unterscheidung jeder einzelnen Person zu beginnen. In diesem Sinne betone Amoris laetitia, dass „alle Priester die Verantwortung haben, die betroffenen Personen auf dem Weg der Unterscheidung zu begleiten“. Der Priester sei es, der „den Menschen aufnimmt, ihm aufmerksam zuhört und ihm das mütterliche Antlitz der Kirche zeigt, indem er seine rechte Absicht und seine gute Absicht, sein ganzes Leben in das Licht des Evangeliums zu stellen und die Liebe zu üben, willkommen heißt“. Aber es sei jeder einzelne Mensch, „der aufgerufen ist, sich vor Gott zu stellen und ihm sein Gewissen mit seinen Möglichkeiten und Grenzen zu offenbaren“. Dieses Gewissen, das von einem Priester begleitet und durch die Leitlinien der Kirche erleuchtet werde, „ist dazu aufgerufen, sich zu bilden, um zu bewerten und ein Urteil zu fällen, das ausreicht, um die Möglichkeit des Zugangs zu den Sakramenten zu erkennen“.

Auf die Frage, ob es angebracht sei, dass solche Fälle vom zuständigen Kirchengericht behandelt werden, weist das Dikasterium darauf hin, dass in Situationen, in denen eine Nichtigkeitserklärung möglich sei, die Anrufung des Kirchengerichts Teil des Entscheidungsprozesses sein würde. Das Problem, so das Dikasterium, „stellt sich in den komplexeren Situationen, in denen es nicht möglich ist, eine Nichtigkeitserklärung zu erhalten“. In diesen Fällen könne „ein Unterscheidungsprozess, der eine persönliche Begegnung mit Jesus Christus auch in den Sakramenten anregt oder erneuert“, ebenfalls möglich sein. Da es sich um einen Prozess der individuellen Unterscheidung handele, sollten sich wiederverheiratete Geschiedene einige Fragen stellen, um ihre Verantwortung zu überprüfen und sich zu fragen, wie sie sich gegenüber „ihren Kindern verhalten haben, als die eheliche Verbindung in die Krise geriet; ob es Versuche der Versöhnung gegeben hat; wie die Situation des verlassenen Partners ist; welche Auswirkungen die neue Beziehung auf den Rest der Familie und die Gemeinschaft der Gläubigen hat“.

(vatican news – mg)

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03. Oktober 2023, 13:42