Prozess im Vatikan: Die Verteidiger haben gesprochen
Alessandro Di Bussolo - Vatikanstadt
Einer sardischen Managerin, für die die Anwälte einen Freispruch fordern, wird vorgeworfen, einen Teil der 575.000 Euro, die sie auf Anweisung von Kardinal Angelo Becciu erhalten hatte, für persönliche Ausgaben verwendet zu haben, um die Freilassung einer von Dschihadisten in Mali entführten Nonne zu ermöglichen.
Im Prozess um die Verwendung von Geldern des Staatssekretariats, der im Vatikan läuft, gingen die Anhörungen zu den Schlussplädoyers der Verteidiger der zehn Angeklagten weiter. In der 72. Anhörung ergriffen die beiden Anwälte von Cecilia Marogna das Wort. Marogna ist eine Managerin aus Cagliari. Ihr wird konkret vorgeworfen, einen Teil der 575.000 Euro, die sie zwischen Dezember 2018 und Juli 2019 vom Staatssekretariat erhalten habe, für persönliche Ausgaben und nicht für die abgemachten Dienstleistungen verwendet zu haben. Es handele sich um Gelder, die ihr auf das Konto der Firma Logsic Humanitarne Dejavosti in Slowenien für die Befreiung einer kolumbianischen Franziskanernonne, die 2017 in Mali von Dschihadisten entführt worden war, gutgeschrieben worden seien. Diese Firma gehörte Marogna. Sie und der damalige Substitut im Staatssekretariat Angelo Becciu, der ebenalls zu den Angeklagten gehört, erklärten, das Geld sei Marogna überwiesen worden, um Schwester Gloria Cecilia Navaes Goti zu befreien, die im Oktober 2021 tatsächlich freigelassen wurde.
Freispruch gefordert
In knapp 35 Minuten bestritten die Anwälte die Vorwürfe gegen die Angeklagte und forderten schließlich ihren Freispruch, „weil die Tatsache keine Straftat darstellt“. Ein Anwalt, dem die Schlussfolgerungen anvertraut wurden, bestritt, dass es bei Marognas Handlungen irgendeine Veruntreuung gegeben habe, vor allem weil der vatikanische Staatsanwalt Alessandro Diddi „keine Beweise“ für die angeblichen Ausgaben in Modegeschäften und Luxushotels in Höhe von 69.000 Euro gebracht habe: „Kein Kontoauszug, sondern nur eine Exceltabelle, die von einer TV-Sendung veröffentlicht wurde, und somit in einem Medienpranger ausartete, den wir missbilligen.“ Er sprach dann von einer „dokumentarischen Täuschung“, um ihrer Mandantin vor Gericht zu bringen, denn es gäben keine Beweise, nicht einmal „für den Geldfluss zwischen Logsic und einem anderen Unternehmen“.
Nach Ansicht der Anwälte von Marogna läge keine Veruntreuung vor, auch weil dies nach dem vatikanischen Strafgesetzbuch ein Vergehen sei, das nur einem Amtsträger angelastet werden könne. Aber „die Managerin war weder im Vatikan noch in Italien“ offiziell tätig, betonte der Anwalt. Marogna soll zunächst bei der Nato und dann beim Vatikan um die Entbindung vom Staatsgeheimnis über ihre Vermittlungstätigkeit für die Freilassung der Nonne gebeten haben, ohne eine Antwort von den entsprechenden Behörden zu erhalten. Als Reaktion auf ihren Antrag soll die italienische Regierung eine Erklärung auf ihrer Website veröffentlicht haben, in der sie jegliche Verbindung zwischen Marogna und den italienischen Geheimdiensten leugnete, um sie kurz darauf diese Bekanntgabe wieder zu entfernen.
(vatican news - mg)
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