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Kardinal Angelo Becciu bei einem TV-Auftritt im italienischen Fernsehen Kardinal Angelo Becciu bei einem TV-Auftritt im italienischen Fernsehen  (ANSA)

Vatikan: Nach Urteil im Finanzprozess: wohin mit den Verurteilten?

Der Vatikan hat sieben Angeklagte wegen krimineller Finanzdeals zu Haftstrafen verurteilt. Unter den Verurteilten ist erstmals auch ein Kardinal. Doch im Vatikan gibt es nur drei Gefängniszellen.

Im größten Finanzprozess in der Geschichte der katholischen Kirche wurden am Wochenende sieben Angeklagte wegen krimineller Millionendeals zu insgesamt 37 Jahren Haft verurteilt. Die strengen Strafen waren in dem Maß nicht erwartet worden. Auch Kardinal Angelo Becciu (75) wurde zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Beccius Anwälte haben bereits angekündigt, dass sie Einspruch gegen die Entscheidung des Vatikangerichts einlegen werden. Damit können viele Jahre vergehen, bis die Verurteilung rechtskräftig ist.

Langzeit-Haft im Vatikangefängnis?

Auf dem Staatsgebiet des Vatikans stehen jedoch nur drei Haftzellen zur Verfügung. Sie befinden sich im Gebäude des Gendarmeriekorps der Vatikanstadt und wurden in den letzten Jahren zwar genutzt, allerdings nur für kurze Zeiträume. Über ihre Ausstattung ist wenig bekannt. Ein prominenter Fall ist der frühere Kammerdiener von Papst Benedikt XVI., Paolo Gabriele, der im sogenannten „Vatileaks-Fall“ vertrauliche Unterlagen vom päpstlichen Schreibtisch weitergegeben hatte. Paolo Gabriele verbrachte nach einer Begnadigung von Papst Benedikt XVI. 59 Tage in einer der Haftzellen des Vatikans.

Auslagerung in italienische Gefängnisse

Eine Alternative zu den vatikanischen Gefängniszellen ist die Unterbringung von Verurteilten in italienischen Gefängnissen. Der Heilige Stuhl kann seit den Lateranverträgen von 1929 seine Verurteilten auf eigene Kosten in Gefängnissen auf italienischem Staatsgebiet unterbringen. Da nach dem Urteil am Wochenende wohl mehrere Verurteilte Einspruch einlegen werden, könnten die einzelnen Strafen sich in einer höheren Instanz noch verringern. Sollte ein Urteil auf zwei Jahre Haft sinken, so kann der Vatikan-Richter die Strafe zur Bewährung auf fünf Jahre aussetzen.

Was im Fall von Kardinal Becciu passiert, wird vermutlich erst in ein paar Jahren feststehen. Papst Franziskus hatte ihm 2020 die wesentlichen Kardinalsrechte entzogen. Damit darf er kein Kurienamt mehr bekleiden und auch keine Stimme bei einer Papstwahl abgeben. Den Titel darf er jedoch weiterhin tragen.

(kap - vn)

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19. Dezember 2023, 14:10