2024.04.08 Ucraina Una donna con il figlio fugge dai bombardamenti

Vatikan listet „schwere Verletzungen“ der Menschenwürde auf

Fünf Jahre lang hat das Dikasterium für die Glaubenslehre am Dokument „Dignitas infinita“ (Unendliche Würde) gearbeitet. An diesem Montag wurde es veröffentlicht.

ANDREA TORNIELLI

Die Erklärung bringt auf 26 Seiten das päpstliche Lehramt der letzten zehn Jahre zum Thema Menschenwürde auf den Punkt. Die drei ersten Kapitel bilden eine Grundlage für das vierte, das einige schwerwiegende Verletzungen der Menschenwürde auflistet: vom Krieg bis zur Armut, von der Gewalt gegen Migranten bis zur Gewalt gegen Frauen, von der Abtreibung über die Leihmutterschaft bis zur Euthanasie, von der Gender-Theorie bis zur digitalen Gewalt.

„Bekenntnis zur UNO-Menschenrechtserklärung“

„Dignitas infinita“ erinnert eingangs an den 75. Jahrestag der ‚Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte‘ und bekräftigt „die Unausweichlichkeit des Konzepts der Würde der menschlichen Person innerhalb der christlichen Anthropologie“ (Präsentation). Doch die wichtigste Neuerung des Dokuments besteht darin, dass Menschenwürde nicht nur im bioethischen Bereich behandelt wird, sondern auch anhand einer Reihe von Schlüsselthemen des jüngsten päpstlichen Lehramtes. In der „nicht erschöpfenden“ Liste erscheinen unter den Verletzungen der Menschenwürde neben Abtreibung, Euthanasie und Leihmutterschaft auch Krieg, das Drama der Armut und der Migranten sowie der Menschenhandel.

1948: In Paris wird die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet
1948: In Paris wird die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet

Der neue Text trägt somit dazu bei, eine Dichotomie zu überwinden: Da stehen auf der einen Seite diejenigen, die sich ausschließlich auf den Schutz des werdenden oder sterbenden Lebens konzentrieren und dabei viele andere Angriffe auf die Menschenwürde vergessen. Und auf der anderen Seite diejenigen, die sich nur auf den Schutz der Armen und Migranten konzentrieren – und dabei vergessen, dass das Leben von der Empfängnis bis zu seinem natürlichen Ende verteidigt zu werden verdient.

Grundlegende Prinzipien

Die ersten drei Kapitel der Erklärung aus der obersten kirchlichen Glaubensbehörde erinnern an die Grundprinzipien. „Die Kirche bekräftigt und bestätigt im Licht der Offenbarung in absoluter Art und Weise diese ontologische Würde der menschlichen Person, die nach dem Bild und Gleichnis Gottes geschaffen und in Christus Jesus erlöst wurde“ (1). Eine „unveräußerliche Würde, die der menschlichen Natur unabhängig jeden kulturellen Wandels zukommt“ (6); nichts Selbstgeschaffenes, sondern ein dem Menschen gemachtes „Geschenk“, das auch „z. B. bei einem ungeborenen Kind, bei einem bewusstlosen Menschen, bei einem alten Menschen im Todeskampf“ (9) anzutreffen ist.

„Die Kirche verkündet die gleiche Würde aller Menschen, unabhängig von ihren Lebensumständen und ihren Eigenschaften“ (17), und sie tut dies, wie das Dokument ausführt, auf der Grundlage der biblischen Offenbarung. Frauen und Männer sind nach dem Bild Gottes geschaffen. Christus hat durch seine Menschwerdung „die Würde des Leibes und der Seele bekräftigt“ (19). Und durch seine Auferstehung hat er offenbart, dass „der erhabenste Aspekt der Würde des Menschen in seiner Berufung zur Gemeinschaft mit Gott besteht“ (20).

Christi Auferstehung lehrt, dass „der erhabenste Aspekt der Würde des Menschen in seiner Berufung zur Gemeinschaft mit Gott besteht“
Christi Auferstehung lehrt, dass „der erhabenste Aspekt der Würde des Menschen in seiner Berufung zur Gemeinschaft mit Gott besteht“

Die Würde eines jeden Menschen

Dann kommt das Dokument des Glaubensdikasteriums auf ein Missverständnis in Sachen Menschenwürde zu sprechen. Gemeint ist die Position einiger Denker, die lieber von der „persönlichen Würde“ als von der „Menschenwürde“ sprechen, „weil sie unter einer Person lediglich ‚ein vernunftbegabtes Wesen‘ verstehen“. „Das ungeborene Kind hätte demnach keine persönliche Würde, ebenso wenig wie ein unselbstständig gewordener alter Mensch, oder jemand mit einer geistigen Behinderung. Die Kirche besteht im Gegenteil auf der Tatsache, dass die Würde jeder menschlichen Person, gerade weil ihr untrennbar verbunden, ‚jenseits aller Umstände‘ bleibt“ (24).

Darüber hinaus werde der Begriff „Menschenwürde“ manchmal missbraucht, „um eine willkürliche Vermehrung neuer Rechte zu rechtfertigen, (…) als ob die Möglichkeit, jede individuelle Präferenz oder jede subjektive Befindlichkeit zu äußern und zu verwirklichen, garantiert werden müsste“ (25).

1962: Die Eröffnung des Zweiten Vatikanischen Konzils
1962: Die Eröffnung des Zweiten Vatikanischen Konzils

Eine Liste von Rechtsverletzungen

Die Erklärung listet schließlich ganz konkret „einige der vielen schweren Verletzungen der Menschenwürde in der heutigen Welt“ auf. Zunächst einmal alles, „was zum Leben selbst in Gegensatz steht, wie jede Art Mord, Völkermord, Abtreibung, Euthanasie und auch der freiwillige Selbstmord“. Außerdem alles, „was immer die Unantastbarkeit der menschlichen Person verletzt, wie Verstümmelung, körperliche oder seelische Folter und psychischer Zwang“. Und schließlich „was immer die menschliche Würde angreift, wie unmenschliche Lebensbedingungen, willkürliche Verhaftung, Verschleppung, Sklaverei, Prostitution, Mädchenhandel und Handel mit Jugendlichen, sodann auch unwürdige Arbeitsbedingungen, bei denen der Arbeiter als bloßes Erwerbsmittel und nicht als freie und verantwortliche Person behandelt wird“ (die drei letzten Zitate entstammen dem Konzilstext ‚Gaudium et spes‘).

Auch die Todesstrafe wird hier angeführt, weil sie „unter allen Umständen die unveräußerliche Würde eines jeden Menschen verletzt“ (34).

Bedürftige Familien im Jemen erhalten Lebensmittelrationen - Aufnahme von 2022
Bedürftige Familien im Jemen erhalten Lebensmittelrationen - Aufnahme von 2022

Armut, Krieg und Menschenhandel

Im einzelnen beschäftigt sich „Dignitas infinita“ im vierten Kapitel, das einige konkrete Verletzungen der Menschenwürde in unserer Zeit behandelt, zunächst mit dem „Drama der Armut“: Es bedeute „eine der größten Ungerechtigkeiten in der Welt von heute“ (36, ein Zitat des hl. Papstes Johannes Paul II.‘). Dann wird der Krieg genannt, „eine weitere Tragödie, die die Menschenwürde verleugnet“ und die „immer eine ,Niederlage der Menschlichkeit‘ ist“ (38). „Angesichts dieser Tatsache ist es heute sehr schwierig, sich auf die in vergangenen Jahrhunderten gereiften rationalen Kriterien zu stützen, um von einem eventuell ‚gerechten Krieg‘ zu sprechen“ (39).

Weiter geht’s im Text mit den Leiden der Migranten, die ihr Leben in Gefahr bringen, „weil sie nicht mehr die Mittel haben, eine Familie zu gründen, zu arbeiten oder sich zu ernähren“ (40). Und das Vatikanpapier geht auch auf das Phänomen des Menschenhandels ein, der „tragische Dimensionen“ annehme; es definiert ihn mit einem Zitat von Papst Franziskus als „eine niederträchtige Aktivität, eine Schande für unsere Gesellschaften, die sich als zivilisiert bezeichnen“, und fordert „Ausbeuter und Kunden“ zu einer eingehenden Gewissenserforschung auf (41). Entschieden wird dann zum Kampf gegen „Handel von menschlichen Organen und Geweben, sexuelle Ausbeutung von Knaben und Mädchen, Sklavenarbeit einschließlich Prostitution, Drogen- und Waffenhandel, Terrorismus und internationale organisierte Kriminalität“ (42) aufgerufen.

„Sexueller Missbrauch – ein Leid, das durch keine Reue geheilt werden kann“

Das Dokument beschäftigt sich auch ausdrücklich mit sexuellem Missbrauch: Er hinterlasse „tiefe Narben im Herzen“ der Betroffenen und bedeute „ein Leid, das ein Leben lang andauern und durch keine Reue geheilt werden kann“ (43). Ebenso geht es auf die Diskriminierung von Frauen ein und verurteilt das Phänomen der Femizide sowie die Gewalt gegen Frauen generell. Wobei zur Gewalt gegen Frauen auch, unter anderem, die Praxis der Polygamie gezählt wird. Oder der „Zwang zur Abtreibung, der sowohl die Mutter als auch das Kind betrifft und der so oft der Befriedigung des männlichen Egoismus dient“.

Demonstration gegen die Legalisierung von Abtreibung in der kolumbianischen Stadt Bogotà im Februar 2022
Demonstration gegen die Legalisierung von Abtreibung in der kolumbianischen Stadt Bogotà im Februar 2022

Abtreibung und Leihmutterschaft

Die Verurteilung der Abtreibung ist in „Dignitas infinita“ eindeutig: „Unter allen Verbrechen, die der Mensch gegen das Leben begehen kann, weist die Vornahme der Abtreibung Merkmale auf, die sie besonders schwerwiegend und verwerflich machen“ (erneut ein Zitat Johannes Pauls II.‘); die Verteidigung des ungeborenen Lebens sei „eng mit der Verteidigung jedes beliebigen Menschenrechtes verbunden“ (47).

Nachdrücklich wird auch die Leihmutterschaft abgelehnt, „durch die das unermesslich wertvolle Kind zu einem bloßen Objekt wird“. Die Praxis der Leihmutterschaft bedeute eine schwere Verletzung der Würde von Frau und Kind gleichermaßen: „Sie basiert auf der Ausnutzung der materiellen Notlage der Mutter. Ein Kind ist immer ein Geschenk und niemals ein Vertragsgegenstand“ (48).

„Das Leben ist ein Recht, nicht der Tod“

Auch auf Euthanasie und die Beihilfe zum Suizid geht die Liste aus dem Vatikan ein; es sei irreführend, wenn sie in einigen Gesetzen als „würdevolles Sterben“ definiert würden. Das Leiden führe keineswegs dazu, „dass der kranke Mensch die ihm innewohnende und unveräußerliche Würde verliert“ (51). Das Dokument betont dann, wie wichtig Palliativmedizin sei, und dass es „jeden therapeutischen Übereifer oder unverhältnismäßige Maßnahme zu vermeiden“ gelte. „Das Leben ist ein Recht, nicht der Tod, der angenommen werden muss und nicht verabreicht werden darf“ (52). Nicht zuletzt wird auch „der Ausschluss von andersfähigen Menschen“ als schwerer Verstoß gegen die Menschenwürde gewertet.

Eine Erklärung des Glaubensdikasteriums vom Dezember letzten Jahres hat die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare unter bestimmten Bedingungen erlaubt
Eine Erklärung des Glaubensdikasteriums vom Dezember letzten Jahres hat die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare unter bestimmten Bedingungen erlaubt

Gender-Theorie

„Dignitas infinita“ ist die bisher höchstrangige Auseinandersetzung des Lehramts mit der Gender-Theorie. Den Autoren des Dokuments ist es ein Anliegen, zunächst hervorzuheben, „dass jeder Mensch, unabhängig von seiner sexuellen Orientierung, in seiner Würde geachtet und mit Respekt aufgenommen werden soll und sorgsam zu vermeiden ist, ihn in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen oder ihm gar mit Aggression und Gewalt zu begegnen“. Es verletze auf schwerwiegende Weise die menschliche Würde, dass „mancherorts nicht wenige Menschen allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung inhaftiert, gefoltert und sogar des Lebens beraubt werden“ (55).

Doch auf diese Prämisse folgt eine Kritik an der Gender-Theorie, „die sehr gefährlich ist, weil sie mit ihrem Anspruch, alle gleich zu machen, die Unterschiede auslöscht“ (56). Das Dokument erinnert an die kirchliche Lehre, „dass das menschliche Leben in all seinen Bestandteilen, körperlich und geistig, ein Geschenk Gottes ist, von dem gilt, dass es mit Dankbarkeit angenommen und in den Dienst des Guten gestellt wird. Über sich selbst verfügen zu wollen, wie es die Gender-Theorie vorschreibt, bedeutet (…) nichts anderes, als der uralten Versuchung des Menschen nachzugeben, sich selbst zu Gott zu machen“ (57). Die Gender-Theorie setze außerdem alles daran, „den größtmöglichen Unterschied zwischen Lebewesen zu leugnen: den der Geschlechter“ (58); doch aus der Sicht der obersten Glaubensbehörde „sind alle Versuche abzulehnen, die den Hinweis auf den unaufhebbaren Geschlechtsunterschied zwischen Mann und Frau verschleiern“ (59).

„Geschlechtsumwandlung läuft Gefahr, die einzigartige Würde des Menschen zu bedrohen“

Ähnlich negativ fällt auch das Urteil zum Thema Geschlechtsumwandlung aus. Jeder Eingriff dieser Art berge die Gefahr, „die einzigartige Würde zu bedrohen, die ein Mensch vom Moment der Empfängnis an besitzt“. An dieser Stelle folgt allerdings eine Differenzierung: „Damit soll nicht ausgeschlossen werden, dass eine Person mit bereits bei der Geburt vorhandenen oder sich später entwickelnden genitalen Anomalien sich für eine medizinische Behandlung zur Behebung dieser Anomalien entscheiden kann“ (60).

Papst Franziskus - hier bei einem Weltjugendtag 2019 - hat die Erklärung des Glaubensdikasteriums approbiert und ihre Veröffentlichung angeordnet
Papst Franziskus - hier bei einem Weltjugendtag 2019 - hat die Erklärung des Glaubensdikasteriums approbiert und ihre Veröffentlichung angeordnet

Digitale Gewalt

Sie ist der letzte Punkt auf der Liste: die „Gewalt in der digitalen Welt“. „Neue Formen der Gewalt breiten sich über die Sozialen Medien aus, wie z. B. Cybermobbing; das Internet dient auch als Kanal zur Verbreitung von Pornografie und der Ausbeutung von Menschen für sexuelle Zwecke oder durch Glücksspiel“ (61).

„Die Würde des Menschen achten - unabhängig von allen Umständen“

Die Erklärung, die von Kardinal Víctor Manuel Fernández unterzeichnet und vom Papst approbiert worden ist, schließt mit der Aufforderung, „dass die Achtung der Würde der menschlichen Person unabhängig von allen Umständen in den Mittelpunkt des Einsatzes für das Gemeinwohl und jeder Rechtsordnung gestellt wird“ (64).

(vatican news)
 

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08. April 2024, 12:00