Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin (links) und der Ministerpräsident Tschechiens Petr Fiala bei der feierlichen Zeremonie in Prag am 24.10.2024 Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin (links) und der Ministerpräsident Tschechiens Petr Fiala bei der feierlichen Zeremonie in Prag am 24.10.2024 

Vatikan: Grundlagenvertrag mit Tschechien geschlossen

Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin war zur Unterzeichnung des Abkommens für den Heiligen Stuhl an diesem Donnerstag in die Hauptstadt Prag gereist. Für Tschechien zeichnete Ministerpräsident Petr Fiala das Dokument bei einer feierlichen Zeremonie. Das nun geschlossene Rahmenabkommen über die Staat-Kirche-Beziehungen ist Ergebnis jahrzehntelanger Verhandlungen.

Der Vertrag regelt in 16 Artikeln den rechtlichen Status und Tätigkeitsfelder der katholischen Kirche in Tschechien.

Das Land war bisher das einzige postkommunistische EU-Mitglied, das noch keinen gültigen Grundlagenvertrag mit dem Heiligen Stuhl abgeschlossen hatte. Anfang der 2000er Jahre war zwar ein Konkordatsvertrag ausgehandelt worden. Das tschechische Parlament lehnte dessen Ratifikation 2003 aber ab. Der damalige Präsident Vaclav Klaus und ein Teil der Parlamentarier argumentierten damals mit einer angeblichen Privilegierung der katholischen Kirche gegenüber anderen Religionsgemeinschaften. Die neue Vereinbarung muss dem Parlament in Prag noch zur Ratifizierung vorgelegt werden. Das Abkommen trete am ersten Tag jenes Monats in Kraft, der auf den Austausch der Ratifizierungsurkunden folgt, teilte das vatikanische Presseamt mit.

Unterzeichung des Abkommens
Unterzeichung des Abkommens

Religionsfreiheit und Freiheit der Kirche

Das Abkommen ziele darauf ab, die Religionsfreiheit der Gläubigen und folglich auch die Freiheit der Kirche bei der Erfüllung ihrer Mission weiter zu gewährleisten, erklärte der Vatikan am Donnerstag in einer Pressemitteilung. Gesetzliche Einschränkungen der Religionsfreiheit durch den Staat könne es nur geben, wenn dies etwa zum Schutz der öffentlichen Ordnung oder der Gesundheit unbedingt erforderlich sei.

Weiter erkennt der Vertrag das Recht der Kirche zur Gründung von Bildungs- und Wohltätigkeitseinrichtungen an und regelt auch die Seelsorge in Gefängnissen, Sozialeinrichtungen und Krankenhäusern sowie bei Polizei und Streitkräften. Auch das Beichtgeheimnis von Seelsorgern wird geschützt.

Reaktion aus Tschechien

„Es ist uns gelungen, einen bilateral ausgewogenen Vertrag auszuhandeln, der unsere Rechtsordnung vollständig respektiert, aber einige Verfahren klarstellt und einige Angelegenheiten klärt, die als kontrovers angesehen werden könnten", sagte Regierungschef Fiala laut Nachrichtenagentur CTK. Gleichzeitig betonte Fiala, dass das Abkommen die Eigentumsverhältnisse zwischen dem Staat und der katholischen Kirche nicht regelt.

Weiteres Programm Parolins

Kardinalstaatssekretär Parolin traf am Donnerstag in Prag auch mit Staatspräsident Petr Pavel auf der Prager Burg zusammen. Am Nachmittag war ein Gottesdienst mit den tschechischen Bischöfen im Veitsdom vorgesehen.

(vatican news/kap - sst)

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24. Oktober 2024, 15:15