Vatikan: Grundlagenvertrag mit Tschechien geschlossen
Der Vertrag regelt in 16 Artikeln den rechtlichen Status und Tätigkeitsfelder der katholischen Kirche in Tschechien.
Das Land war bisher das einzige postkommunistische EU-Mitglied, das noch keinen gültigen Grundlagenvertrag mit dem Heiligen Stuhl abgeschlossen hatte. Anfang der 2000er Jahre war zwar ein Konkordatsvertrag ausgehandelt worden. Das tschechische Parlament lehnte dessen Ratifikation 2003 aber ab. Der damalige Präsident Vaclav Klaus und ein Teil der Parlamentarier argumentierten damals mit einer angeblichen Privilegierung der katholischen Kirche gegenüber anderen Religionsgemeinschaften. Die neue Vereinbarung muss dem Parlament in Prag noch zur Ratifizierung vorgelegt werden. Das Abkommen trete am ersten Tag jenes Monats in Kraft, der auf den Austausch der Ratifizierungsurkunden folgt, teilte das vatikanische Presseamt mit.
Religionsfreiheit und Freiheit der Kirche
Weiter erkennt der Vertrag das Recht der Kirche zur Gründung von Bildungs- und Wohltätigkeitseinrichtungen an und regelt auch die Seelsorge in Gefängnissen, Sozialeinrichtungen und Krankenhäusern sowie bei Polizei und Streitkräften. Auch das Beichtgeheimnis von Seelsorgern wird geschützt.
Reaktion aus Tschechien
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