Petersplatz Petersplatz  

Papstgegner wegen Schismas aus dem Klerikerstand entlassen

Nach der Veröffentlichung eines papstkritischen Buches hat Papst Franziskus das Urteil gegen den italienisch-argentinischen Priester Fernando Maria Cornet gefällt. Cornet, der die Legitimität des Pontifikats von Papst Franziskus in Frage stellte, wurde wegen Schismas verurteilt und dauerhaft aus dem Klerikerstand entlassen.

Papst Franziskus hat den italienisch-argentinischen Priester Fernando Maria Cornet wegen Schismas verurteilt und ihn aus dem Klerikerstand entlassen. Dies teilte die Erzdiözese Sassari am Mittwoch mit, in der Cornet als Pfarrer tätig war. Der Priester, der 1992 in Argentinien geweiht wurde und seit 1999 in Italien lebt, darf fortan keine priesterlichen Dienste mehr ausüben und verliert alle kirchlichen Ämter. Diese Entscheidung des Papstes ist endgültig und lässt keine Rechtsmittel zu.

Cornet hatte im vergangenen Jahr das Buch Habemus antipapam? („Haben wir einen Gegenpapst?“) veröffentlicht, in dem er die Gültigkeit des Rücktritts von Papst Benedikt XVI. im Jahr 2013 und damit die Legitimität des Amts von Papst Franziskus infrage stellte. In seinem Werk behauptete er, dass Benedikts Rücktritt möglicherweise unwirksam gewesen sei und Franziskus somit zu Unrecht den Stuhl Petri innehabe. Diese provokanten Thesen sorgten für erhebliches Aufsehen und riefen scharfe Kritik in kirchlichen Kreisen hervor.

Nach den Grundsätzen der katholischen Kirche bedeutet ein Schisma die bewusste Verweigerung der Anerkennung des Papstes oder der Gemeinschaft mit ihm und den katholischen Bischöfen. Dies gilt als eine der schwerwiegendsten Vergehen gegen die Einheit der Kirche. Normalerweise wird ein Schisma durch das vatikanische Glaubensdikasterium geahndet, das entsprechende Exkommunikationsverfahren und weitere Sanktionen prüft. Doch in Fällen wie dem von Cornet, die als besonders schwerwiegend und öffentlichkeitswirksam betrachtet werden, kann das Dikasterium den Fall direkt dem Papst vorlegen. Dieser entscheidet dann endgültig.

Mit dem Urteil gegen Cornet wird nicht nur eine Exkommunikation verhängt, sondern auch die strafweise Entlassung aus dem Klerikerstand. Damit verliert der Priester nicht nur das Recht, Sakramente zu feiern, sondern auch alle sonstigen priesterlichen Befugnisse. Er darf keine Messe mehr lesen, keine Sakramente spenden und keine offiziellen Aufgaben innerhalb der Kirche übernehmen. Seine Priesterweihe selbst bleibt jedoch unverlierbar, da diese sakramental nicht rückgängig gemacht werden kann.

Cornet, der als Kirchenhistoriker in Rom ein Aufbaustudium in Patristik absolvierte und zuletzt als Pfarrer der Gemeinde San Donato in der Erzdiözese Sassari auf Sardinien tätig war, sorgte bereits zuvor durch seine kritischen Ansichten für Aufmerksamkeit. 

(pm/kna - mg)

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

14. November 2024, 11:33