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Die Heilige Pforte an der Kathedrale von Rabat in Marokko soll an diesem Sonntag geöffnet werden Die Heilige Pforte an der Kathedrale von Rabat in Marokko soll an diesem Sonntag geöffnet werden 

Vatikan: „Heilige Pforten nur in Rom“

Aus vielen Bistümern in aller Welt wird gemeldet, dass dort an diesem Sonntag die Öffnung einer Heiligen Pforte geplant ist. Dazu weist der Vatikan darauf hin, dass es in diesem Heiligen Jahr Heilige Pforten nur in Rom gebe.

Das vatikanische Dikasterium für Evangelisierung hat dazu eine Erklärung vom August 2024 wiederveröffentlicht, die seinerzeit nur auf wenig Aufmerksamkeit gestoßen ist. In dem Text wird an die Angaben zu Heiligen Pforten erinnert, die Papst Franziskus in der Bulle „Spes non confundit“ zur Ausrufung des Jubiläumsjahres 2025 festgelegt hat.

Franziskus habe als Heilige Pforten ausdrücklich nur diejenige des Petersdoms und der anderen drei päpstlichen Basiliken in Rom genannt, nämlich St. Johannes im Lateran, St. Maria Maggiore und St. Paul vor den Mauern (vgl. Nr. 6). Die einzige Ausnahme gelte für das römische Gefängnis Rebibbia, dem der Papst ebenfalls eine Heilige Pforte zugesprochen hat, „um den Gefangenen ein konkretes Zeichen der Verbundenheit zu geben“ (vgl. Nr. 10).

Heilig-Jahr-Pilger im Petersdom
Heilig-Jahr-Pilger im Petersdom

Sich an Orte und Modalitäten halten

Aus der Erklärung ergibt sich, dass andere Heilige Pforten außerhalb von Rom vom Vatikan im Zusammenhang mit dem Heiligen Jahr 2025 nicht als gültig anerkannt werden. Sie lobt zwar die pastoralen Beweggründe, die hinter der Öffnung einer Heiligen Pforte in einer Ortskirche stünden, macht aber deutlich, dass die Bedingungen im Heiligen Jahr 2025 nicht denen des außerordentlichen Heiligen Jahres 2016 entsprechen. Damals hatte Franziskus auch die Öffnung von Heiligen Pforten in allen Teilen der Weltkirche autorisiert.

Die Note aus dem Evangelisierungs-Dikasterium weist auch darauf hin, „dass das besondere und identifizierende Zeichen des Jubiläumsjahres, wie es seit dem ersten Jubiläum im Jahr 1300 überliefert ist, der Ablass ist“. Zum gültigen Erlangen eines solchen Ablasses sei es nötig, „sich an die besonderen Orte und festgelegten Modalitäten zu halten“.

(vatican news – sk)
 

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29. Dezember 2024, 09:34