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Ein katholischer Priester in Indien bei der Zelebration Ein katholischer Priester in Indien bei der Zelebration  (AFP)

Vatikan: Dekret zu Messstipendien und -Intentionen

Der Vatikan hat ein Dekret des Klerusdikasteriums veröffentlicht, das die Normen für Messstipendien und -Intentionen aktualisiert. Die alten Regelungen waren mehr als 30 Jahre alt; Priestermangel ist ein Grund der Aktualisierung. Das Dekret, das Papst Franziskus diesen Sonntag genehmigte, tritt am Ostersonntag in Kraft.

Stefanie Stahlhofen - Vatikanstadt

Ausgehend vom bestehenden Kirchenrecht (can. 945 § 1 CIC) und dem Dekret Mos iugiter aus dem Jahr 1991 betonen die neuen Normen, dass die Gläubigen weiterhin Stipendien für Messen anbieten können, die nach bestimmten Intentionen gefeiert werden sollen, allerdings auch, dass diese heilige Tradition frei von jedem Anschein der Kommerzialität bleiben muss. Das Dekret bekräftigt den Wert solcher Gaben als eine Form der geistlichen Teilnahme und der Unterstützung des kirchlichen Sendungsauftrags. 

Sammelintentionen nur unter strengen Bedingungen

Das Dekret erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen „Sammel-Intentionen“ - eine Praxis, bei der mehrere Intentionen/Messstipendien in einer einzigen Messe vereint werden. Möglich ist dies nur unter strengen Bedingungen: Die Spender müssen ausdrücklich informiert werden und ausdrücklich zustimmen. Das Dekret schränkt außerdem die Häufigkeit dieser Praxis ein. Sie darf in dieser Form nicht täglich gebraucht werden, „um zu vermeiden, dass eine allgemeine Praxis entsteht und um den außergewöhnlichen Charakter der Eucharistiefeier zu bewahren."  

„Vermeiden, dass eine allgemeine Praxis entsteht und den außergewöhnlichen Charakter der Eucharistiefeier bewahren“

Strafen bei Missachtung

Die Normen verbieten auch jegliche Substitution von versprochenen Messen durch einfache Erwähnungen während der Liturgie und stufen solche Praktiken als schwerwiegend unzulässig ein. Sie betonen, dass Gerechtigkeit gegenüber den Gläubigen herrschen müsse und es keine Simonie - Käuflichkeit der geistlichen Dienste -  geben darf. Die Bitte um Spenden oder auch die Annahme von Gaben ist daher verboten, wenn es nur um ein einfaches Gedenken geht. Die zuständigen Ordinarien sollen gegebenenfalls auch „den Rückgriff auf disziplinäre und/oder strafrechtliche Maßnahmen nicht ausschließen, um dieses bedauerliche Phänomen auszurotten", heißt es im Dekret (Vgl. Art 4).

Kirche ist keine Zollstation

Es betont zudem, dass arme und bedürftige Leute nicht benachteiligt werden dürfen und verweist aufs Kirchenrecht, wo es heißt: Den Priestern wird eindringlich empfohlen, die Messe, auch wenn sie kein Meßstipendium erhalten haben, nach Meinung der Gläubigen, vor allem der Bedürftigen zu feiern" (can. 945 § 2 CIC). Zudem wird auf das Schreiben Evangeli Gaudium von Papst Franziskus verwiesen, wo es heißt: 

„Die Eucharistie ist, obwohl sie die Fülle des sakramentalen Lebens darstellt, nicht eine Belohnung für die Vollkommenen, sondern ein großzügiges Heilmittel und eine Nahrung für die Schwachen. Diese Überzeugungen haben auch pastorale Konsequenzen, und wir sind berufen, sie mit Besonnenheit und Wagemut in Betracht zu ziehen“

„Die Eucharistie ist, obwohl sie die Fülle des sakramentalen Lebens darstellt, nicht eine Belohnung für die Vollkommenen, sondern ein großzügiges Heilmittel und eine Nahrung für die Schwachen. Diese Überzeugungen haben auch pastorale Konsequenzen, und wir sind berufen, sie mit Besonnenheit und Wagemut in Betracht zu ziehen. Häufig verhalten wir uns wie Kontrolleure der Gnade und nicht wie ihre Förderer. Doch die Kirche ist keine Zollstation, sie ist das Vaterhaus, wo Platz ist für jeden mit seinem mühevollen Leben."

Das Klerus-Dikasterium ruft die Bischöfe zur Wachsamkeit auf. Die Messintentionen und -Stipendien müssen immer protokolliert und kontrolliert werden. Auch sollen nicht nur Bischöfe und Priester, sondern auch die Gläubigen informiert werden, heißt es ausdrücklich in dem Dekret. 

(vatican news)

 

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