USA: Gerichte beschließen Aufschub für „Dreamer“
Das Gericht lehnte es am Montag ab, sich auf Antrag des Weißen Hauses mit den Entscheidungen zweier nachgeordneter Bundesgerichte in New York und Kalifornien zu befassen. Damit bleibt das vom früheren US-Präsidenten Barack Obama erlassene sogenannte DACA-Dekret bis auf weiteres in Kraft. Bevor das Verfassungsgericht erneut angerufen werden kann, müssen nun die Berufungsgerichte sprechen. In der Zwischenzeit können sich die „Dreamer“ für eine zweijährige Erneuerung ihres Status bewerben.
Trump wollte Schutz vor Abschiebung beenden
Amtsinhaber Donald Trump wollte das Programm beenden, das den „Dreamern“, also Kindern von Einwanderern ohne Papiere, Schutz vor Abschiebung bietet. Zudem ermöglicht es ihnen, Schulen und Universitäten zu besuchen, einen Führerschein zu erwerben und sich auf öffentliche Stellen zu bewerben.
Zuletzt hatten sich die US-Bischöfe für die „Dreamer“ eingesetzt. Sie hatten am Montag alle Katholiken aufgefordert, bei ihren Volksvertretern im Repräsentantenhaus und im Senat anzurufen, um Druck für einen Verbleib der sogenannten „Dreamer“ zu machen.
In einer Erklärung vom Wochenende informierte die US-Bischofskonferenz (USCCB) die Gläubigen über die Details ihrer Telefonaktion. Die Bischöfe fordern die Abgeordneten des US-Kongresses auf, „die Führung zu zeigen, die notwendig ist, um eine gerechte und humane Lösung für diese jungen Menschen zu finden, die täglich mit zunehmender Angst und Unsicherheit konfrontiert sind“.
Einige US-Bischöfe äußerten sich auch auf verschiedenen Social-Media-Kanälen zu Wort, posteten Videos auf Facebook und YouTube und setzten Tweets ab. Die Zeit zum Handeln sei gekommen, betonen sie: „Wir müssen jetzt unsere Unterstützung und Solidarität in besonderer Weise zum Ausdruck bringen.“ Die Bischöfe unterstützen seit langem nicht dokumentierte Jugendliche, die von ihren Eltern ohne eigenes Zutun als Kinder in die Vereinigten Staaten gebracht wurden.
(kna - mg)
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