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Australien: Beichtgeheimnis in Gefahr

Australische Staaten und Territorien sind im Begriff, Gesetze zu erlassen, die katholische Priester dazu verpflichten sollen, das Beichtgeheimnis zu verletzen, um Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs zu melden. Die Australische Bischofskonferenz läuft Sturm gegen das Vorhaben.

Den Anfang von mehreren geplanten Gesetzesinitiativen machte am 7. Juni Canberra. Die territoriale gesetzgebende Versammlung hatte an diesem Tag ein Gesetz erlassen, das religiöse Organisationen dazu verpflichtet, sich an die Anforderungen des sogenannten „Reporting Conduct Scheme“ zu halten. Es verlangt, dass Vorwürfe, Straftaten oder Verurteilungen von Kindesmissbrauch innerhalb von 30 Tagen zu melden sind. Diese Gesetzgebung erstreckt sich auch auf das Beichtgeheimnis und soll im März 2019 in Kraft treten.

Mit der Initiative nahm Canberra eine Empfehlung der Royal Commission auf, die den sexuellen Missbrauch an Kindern durch Kleriker in Australien mit verheerenden Ergebnissen untersucht hatte.

Es sei ein „unbedachtes und leichtfertiges Gesetz“, mit dem „offensichtlich die katholische Kirche abgestraft werden soll, ohne die Konsequenzen der Entscheidung richtig abzuschätzen“: Der Präsident der australischen Bischofskonferenz, Mark Coleridge von Brisbane, nimmt bei seiner Bewertung des Sachverhaltes kein Blatt vor den Mund. Auch der Erzbischof von Canberra und Goulbourn, Christopher Prowse, hatte den Nutzen des Gesetzes in Zweifel gezogen. Ein Kinderschänder werde seine Taten  „weder der Polizei, noch einem Priester beichten“, meinte er. Eine Verletzung des Beichtgeheimnisses werde weder dabei helfen, Missbrauch zu verhindern, noch dabei, Übeltäter hinter Gitter zu bringen. Gleichzeitig helfe es auch nicht bei den Anstrengungen, die die katholische Kirche schon unternehme, um die Sicherheit von Kindern in ihren Einrichtungen weiter zu erhöhen.

„Priester gehen eher ins Gefängnis“

 

P. Michael Whelan, Gemeindepfarrer in Sydney, betonte in diesem Zusammenhang: „Der Staat wird uns als katholische Priester dazu verpflichten, das zu tun, was wir als das schwerste Verbrechen ansehen. Dazu bin ich nicht bereit!“ Er und andere Priester seien eher bereit, ins Gefängnis zu gehen. Sie würden sich widersetzen, wenn der Staat versuche, in ihre Religionsfreiheit einzugreifen und das zu untergraben, was es bedeute, katholisch zu sein.

Der Katechismus der Katholischen Kirche lehrt, dass „jeder Priester, der Beichte hört, absolute Geheimhaltung zu wahren hat“. Kirchenrechtlich zieht sich ein Priester, der das Beichtgeheimnis verletzt, automatisch die Strafe der Exkommunikation zu. Das Beichtgeheimnis wurde schon im Mittelalter in der Kirche anerkannt und gilt rechtsgeschichtlich als eine der ältesten Datenschutzinstitutionen.

(cna - ck)

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19. Juni 2018, 13:30