Der apostolische Nuntius und Ständige Beobachter des Heiligen Stuhles bei den Vereinten Nationen in New York, Erzbischof Bernardito Cleopas Auza.rdito Auza. Der apostolische Nuntius und Ständige Beobachter des Heiligen Stuhles bei den Vereinten Nationen in New York, Erzbischof Bernardito Cleopas Auza.rdito Auza. 

UN: Vatikan unterstützt länderübergreifendes Abkommen zum Umweltschutz

Politiker und Staaten sollten den Schutz der Meere stärker in den Fokus ihrer Arbeit nehmen. Dieser Appell kommt vom Ständigen Beobachter des Heiligen Stuhls bei den Vereinten Nationen in New York, Erzbischof Bernardito Auza.

Damit eine gesunde Erneuerung und Entwicklung der Ozeane langfristig gewährleistet werden könne, bedürfe es einer engen Zusammenarbeit der Nationen, sagte der philippinische Erzbischof und apostolische Nuntius, Bernardito Cleopas Auza, am Mittwoch in New York: „Der Gedanke der Verantwortung, die wir als Erdbewohner tragen, muss immer vor dem Recht stehen.“

Vom 4. bis 17. September beraten Regierungsvertreter über ein international bindendes Abkommen zur Verpflichtung von Staaten, die Ressourcen der Ozeane außerhalb der territorialen Gewässer auf nachhaltige Weise zu nutzen und zu erhalten. Insbesondere kritisierte der Vatikanvertreter in seiner Eröffnungsansprache, dass jede Debatte um Ressourcennutzung primär von einem wirtschaftlichen Denken dominiert sei. Dies gehe meist auf Kosten der Umwelt.

Zudem unterstrich der Erzbischof die Bedeutung der Umweltenzyklika „Laudato si“ von Papst Franziskus. Darin mache Franziskus darauf aufmerksam, wie nötig Gesetze auf globaler Ebene seien, um den Schutz der Umwelt zu garantieren. Dies sei „nicht nur ein moralischer Imperativ, sondern eine lebensnotwendige Lösung für eine schreckliche Situation, die unmittelbares Handeln erfordert”, betonte der Vatikandiplomat. Alle Staaten seien somit in der Pflicht, den Schutz der Umwelt und im Besonderen auch der Ozeane voranzutreiben.

Basis der geplanten Vereinbarung sollte das Seerechtsüberkommen der Vereinten Nationen sein. Mit den Regelungen sollten jedoch nicht nur Lücken im derzeitigen Gesetzeskatalog geschlossen werden, sondern diese müssten weiter gefasst sein, forderte Auza. „Wir sollten nicht nur eine Verpflichtung zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen aufstellen, sondern auch Verfahrensmaßnahmen, sollte diese Verpflichtung nicht eingehalten werden“, so der Nuntius.

(vatican news – ros)
 

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05. September 2018, 15:19