EGMR-Richter untersuchen Euthanasie-Fall aus Belgien
Kläger ist ein Mann, dessen Mutter 2012 nach den Vorgaben des belgischen Euthanasie-Gesetzes mit ärztlicher Hilfe ihr Leben beendet hatte. Die Frau hatte an Depressionen gelitten. Der Psychologe, der in ihrem Fall der Euthanasie zugestimmt hatte, ist auch in einen zweiten umstrittenen Fall verwickelt.
Hat Belgien gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen?
Belgische Justizbehörden hatten keine Anklage erhoben, weshalb sich der Belgier nun an den überstaatlichen Gerichtshof wendet. Die Menschenrechts-Richter wollen darüber befinden, ob Belgien mit der Durchführung der Euthanasie in diesem Fall gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen hat.
Der erwähnte zweite Fall betrifft die Euthanasie an einer anderen Frau, die am Asperger-Syndrom gelitten hatte. In diesem Fall ermitteln belgische Justizbehörden seit November 2018 gegen den Psychologen.
(ap – sk)
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