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Archivbild: Kardinal Barbarin im Gerichtssaal Archivbild: Kardinal Barbarin im Gerichtssaal 

Verurteilt: Kardinal Barbarin kündigt Rücktritt an

Ein Gericht in Lyon hat Kardinal Philippe Barbarin zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil er Missbrauch vertuscht haben soll. Kardinal Barbarin hat nun angekündigt, dass er seinen Rücktritt bei Papst Franziskus einreichen werde.

Es geht um den Fall eines Priesters, der von mehreren Opfern des Missbrauchs beschuldigt wurde. Der jetzige Erzbischof von Lyon und Kardinal soll den Geistlichen gedeckt haben. Barbarin wies diese Vorwürfe zurück. In Lyon war mit einem Freispruch Barbarins gerechnet worden.

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Der Richter erklärte Kardinal Barbarin für schuldig, zwischen 2014 und 2015 „Missbrauch nicht angezeigt“ zu haben. Kardinal Barbarin war bei der Bekanntgabe des Urteils nicht im Gerichtssaal anwesend, seine Anwälte kündigten an, Berufung gegen das Urteil einlegen zu wollen.

Am Ende der Gerichtsdebatten beim Prozess im Januar hatte der Staatsanwalt keine Strafe beantragt - weder gegen den Primas der Kirche in Frankreich noch gegen die fünf ehemaligen Mitglieder der Diözese, die gemeinsam mit dem Kardinal strafrechtlich verfolgt wurden. „Die Motivation des Gerichts überzeugt mich nicht, deshalb werden wir diese Entscheidung mit allen rechtlichen Mitteln anfechten“, sagte Jean-Felix Luciani, der Anwalt des Kardinals. Luciani erwähnte auch den Mediendruck „durch Dokumentarfilme, und vor allem einen Film“, in dem der Missbrauch durch Pater Preynat und die Vorwürfe gegen den Kardinal thematisiert wurden.

Ein großer Sieg in Sachen Kinderschutz

Im Namen der Opfer Pater Preynats begrüßte der Präsident der Vereinigung „La Parole libérée“, François Devaux, das Urteil und bezeichnete die Verurteilung als einen „großen Sieg in Sachen Kinderschutz“.

Zehn Opfer Pater Preynats hatten den Kardinal und seine Mitarbeiter verklagt, weil er es versäumt haben soll, den Priester vor Gericht zu stellen und ihn von seinen pastoralen Pflichten zu entbinden. Der Pfarrer hatte in den 1970er und 1980er Jahren in den Vororten von Lyon angeblich mehr als 70 junge Pfadfinder missbraucht. Diese Jugendlichen gehörten als Gruppe nicht der offiziellen Pfadfinderbewegung an. Das Ausmaß des Skandals hatte eine Schockwelle ausgelöst, die die Kirche von Frankreich weit über die Diözese von Lyon hinaus erschüttert hat.

„Ich habe nie versucht, dies zu verheimlichen, geschweige denn, die schrecklichen Taten zu vertuschen“, sagte der Erzbischof von Lyon in einer Erklärung, die er am ersten Tag der Anhörung vor dem Strafgerichtshof am 7. Januar verlas. Am 31. August 2015 entließ Kardinal Barbarin Pater Preynat in Einvernehmen mit dem Vatikan aus seinem Amt. „Ich habe genau das getan, was Rom von mir verlangt hat“, sagte er im Januar im Gerichtssaal. Er gab jedoch zu, „unklug“ gehandelt zu haben, als er Pater Preynat 2011 beauftragte, ein Dekanat in der Nähe von Roanne zu leiten. „Das hätte ich besser nicht tun sollen“, räumte Kardinal Barbarin ein.

Barbarin: der dritte Bischof, der in Frankreich in einem Missbrauchsfall verurteilt wurde

Der Erzbischof von Lyon ist der dritte französische Bischof, der in einem Fall sexuellen Missbrauchs verurteilt wurde. Im Jahr 2001 wurde Bischof Pierre Pican, der Bischof von Bayeux-Lisieux, zu drei Monaten Haft verurteilt, weil er sexuelle Übergriffe auf Minderjährige nicht angezeigt hatte. Vor kurzem, am 22. November, wurde Bischof André Fort, ehemaliger Bischof von Orléans, zu acht Monaten Gefängnis verurteilt, weil er pädophile Handlungen von Geistlichen dem Strafgericht von Orleans nicht gemeldet hatte. 

Reaktion der Bischofskonferenz

Die Französische Bischofskonferenz (CEF) erklärte in einem Communiqué von diesem Donnerstag, dass sie das Urteil respektieren und nicht über die Entscheidung sprechen werde. Die Ankündigung des Rücktritts des Kardinals an Papst Franziskus sei für die Bischöfe eine Frage des „persönlichen Gewissens“, die keinen weiteren Kommentar erfordere, so die Note der Bischofskonferenz: Es wird dem Papst obliegen, schreiben sie, zu entscheiden, was „er für angemessen hält“. Unter Hinweis darauf, dass Kardinal Barbarin „wie jeder Franzose“ das Recht habe, gegen das bereits von seinen Anwälten angekündigte Urteil Berufung einzulegen, bekräftigen die Bischöfe ihre „Entschlossenheit“, gegen alle Missbräuche von Vertretern der Kirche gegen Minderjährige vorzugehen.

(afp/vatican news – mg)

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07. März 2019, 10:19