Lettland: Nur Einheimische dürfen orthodoxe Bischöfe werden
Die Staatsangehörigkeit und der langjährige ständige Wohnsitz in Lettland bewahre die Kirche vor „potenziellen ausländischen Einflüssen“, sagte der Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses und Chef der rechtsgerichteten Partei KPV LV, Artuss Kaimins. Das Statut der lettisch-orthodoxen Kirche sieht bereits vor, dass ihr Oberhaupt und die Bischöfe lettische Staatsbürger sein müssen. Es verlangt allerdings nicht – wie das neue Gesetz – einen mindestens zehnjährigen ständigen Wohnsitz in Lettland.
Der orthodoxen Kirche gehören nach Regierungsangaben 370.000 Letten an, 18,7 Prozent der Bevölkerung. Seit Oktober 1990 steht ihr Metropolit Alexander von Riga und ganz Lettland vor. Er wurde 1939 in Lettland geboren. Der Einfluss des Moskauer Patriarchats auf die orthodoxen Kirchen in den ehemaligen Sowjetrepubliken ist unterschiedlich groß.
In Weißrussland, einem Nachbarland Lettlands, leitet etwa der russische Metropolit Pawel die orthodoxe Kirche. Das oberste Leitungsgremium der russisch-orthodoxen Kirche wählte ihn 2013 zum Oberhaupt der orthodoxen Kirche in Weißrussland.
(kna - mg)
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