Schweiz: Sterbehelferin wegen Medikament-Verstößen verurteilt
Die Freiheitsstrafe sprach das Gericht bedingt auf vier Jahre aus. Während dieser Zeit darf Preisig zwar weiter als Hausärztin praktizieren und auch Sterbebegleitungen anbieten. Das Urteil verbietet ihr jedoch, in der Probezeit Personen mit psychischen Störungen oder Verhaltensstörungen Medikamente zur Sterbehilfe zu verschreiben.
Die 61-jährige Preisig hatte 2016 eine psychisch kranke Frau in den Tod begleitet, ohne zuvor ein psychiatrisches Fachgutachten zu deren Urteilsfähigkeit einzuholen. Die Staatsanwaltschaft ließ daraufhin ein Aktengutachten erstellen, das zeigt, dass die Verstorbene nicht urteilsfähig gewesen sei. Sie forderte daher fünf Jahre Freiheitsstrafe für vorsätzliche oder fahrlässige Tötung.
Verteidiger plädieren auf Freispruch
Der Verteidiger hingegen plädierte auf Freispruch. Das Aktengutachten sei lückenhaft und unzulässig, ein lichter Moment beim Freitod damit nicht auszuschließen. Das Strafgerichtes Baselland erachtet das Gutachten als zuverlässig und korrekt. Es stehe dem Gericht jedoch frei, wie es die Angaben des Gutachtens rechtlich interpretiere, so der Präsident des Strafgerichtes.
Unbestritten sei der Ablauf der Sterbebegleitung der damals 68-Jährigen. Abzuwägen seien hier das Recht auf Leben und das Recht auf Selbstbestimmung. Entscheidend sei die Urteilsfähigkeit. Laut Einschätzung des Präsidenten konnte die Sterbewillige den Tod in seiner Endgültigkeit und ihre aktuelle Lebensqualität erfassen.
Beeinträchtigte Einschätzung der Zukunft
„Deutlich beeinträchtigt“ war sie jedoch wegen ihrer psychischen Krankheit in der Einschätzung ihrer zukünftigen Lebensqualität: Sie habe den Nutzen weiterer Therapien nicht abschätzen können. Diese hätten bestenfalls eine Symptomreduktion ergeben können.
Trotz des Freispruchs vom Tötungsvorwurf kritisierte das Gericht das Vorgehen von Preising. Sie habe sich „nicht einmal ein halbwegs adäquates Bild“ von der Urteilsfähigkeit der Frau machen können und sich auch keine Hilfe von einer Fachperson geholt.
Verstoß gegen Heilmittelgesetz
Schuldsprüche gab es vor allem wegen mehrfacher Verstöße gegen das Schweizer Heilmittelgesetz und die Arzneimittelverordnung. Preisig nahm laut Gericht dabei die ärztliche Verantwortung nicht wahr.
(cath.ch - vm)
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