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USA: Das Beichtgeheimnis bleibt gewahrt

Ein Gesetzesprojekt im Bundesstaat Kalifornien, das vor allem im Fall von Missbrauch das Beichtgeheimnis abschaffen wollte, ist gescheitert. Obwohl der kalifornische Senat ihm schon zugestimmt hatte, fiel es jetzt im Parlamentsausschuss für öffentliche Sicherheit durch.

Die Norm SB 360 hätte vorgesehen, dass ein Priester, der bei der Beichte von Missbrauchsfällen erfährt, automatisch die Justiz einschalten muss. Der Erzbischof von Los Angeles, Peter Gomez, nannte das „eine Bedrohung für das Gewissen jedes Amerikaners“. Auf Gomez‘ Initiative hin protestierten Kalifornier mit 140.000 Briefen, 17.000 Mails und Hunderten von Telefonaten gegen das Gesetzesvorhaben.

„Wenn ein Gesetzgeber Gläubige zwingen kann, ihre innersten Gedanken und Gefühle, die sie in der Beichte mit Gott teilen, offenzulegen“, so Gomez, „dann gibt es wirklich keinen Bereich im menschlichen Leben ist, der vor der Einmischung der Regierung sicher ist“. Auch Vertreter anderer Religionen und Konfessionen hatten gegen SB 360 Einspruch eingelegt und in einer gemeinsamen Erklärung von einem „Angriff auf die Religionsfreiheit“ gesprochen.

Mit dem gleichen Eifer gegen Missbrauch kämpfen

Jetzt freut sich Erzbischof Gomez über das Aus für das Vorhaben. „Danken wir Gott dafür, dass die Beichte heilig bleiben kann!“ Mit dem gleichen Eifer müsse jetzt allerdings auch gegen „die Plage des Missbrauchs“ gekämpft werden, „die sich leider überall in unserer Gesellschaft findet“.

Auch der Vatikan hat unlängst die Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses unterstrichen. Davon dürfe es auch im Namen einer vorgeblichen Transparenz keine Ausnahmen geben, so eine Note des Vatikangerichts „Apostolische Pönitentiarie“.

(vatican news – sk)
 

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14. Juli 2019, 10:06