Komoren: Islam-Rat verbot Weihnachtsfeier
Das Ministerium für Islamische Angelegenheiten hatte vor Weihnachten zusammen mit dem Innen- und Informationsministerium alle Aktivitäten im Zusammenhang mit den Weihnachtsfeiertagen an allen öffentlichen Orten verboten. Gleichzeitig verurteilten sie auch Feierlichkeiten zum Christfest in Hotels, Clubs oder Privathäusern, sowie „jedes Auftreten, das auf die die Beteiligung von Christen auf den Komoren hinweist“. Das schrieb der Direktor für Islamische Angelegenheiten - der vom Justizministerium abhängt - in einer offiziellen Note. Das Verbot betraf nicht nur die Feiertage des 24. und 25. Dezember, sondern auch den Silvesterabend am 31. Dezember.
Nach der Veröffentlichung dieser Erklärung intervenierte Innenminister Mohamed Daoud und kritisierte den Direktor für Islamische Angelegenheiten. Daoud betonte, dass der Leiter des Islam-Rates weder der Regierung noch dem Großmufti verpflichtet sei und auch nicht im Namen dieser Institutionen spreche.
In einer Pressemitteilung versicherte der Minister den Christen, dass es nie ein Anliegen der Regierung gewesen sei, jemandem die Ausübung seiner Religion zu verbieten. Der Islam auf den Komoren sei ein toleranter Islam, fügte er an. Man könne nicht persönliche Meinungen mit einer Regierungsentscheidung vermischen, betonte er in seinen Ausführungen gegenüber Radio France Internationale (RFI).
Nach der Verfassung von 2001 sind die Komoren eine säkulare Republik, der Islam ist aber Staatsreligion. Alle Bürgerinnen und Bürger besitzen dieselben Rechten und Pflichten, ohne Unterschied aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Rasse, Religion oder Glauben. Die Christen machen etwa ein Prozent der Bevölkerung aus, die im Jahr 2017 auf 813.912 Einwohner geschätzt wurde.
(cath.ch - mg)
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